Gemeindebeiträge an Zahnbehandlungskosten (inkl. Kieferorthopädie) schulpflichtiger Kinder von minderbemittelten Eltern
			
			Oberdiessbach
 
			
			
		
 Minderbemittelte Eltern mit Wohnsitz in Oberdiessbach können für ihre schulpflichtigen Kinder gemäss «Reglement über die Schulzahnpflege» Gemeindebeiträge für Zahnbehandlungskosten (inkl. Kieferorthopädie) beantragen. Für die Berechnung der Gemeindebeiträge sind das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss Schema im Anhang 2 des Reglements massgebend.
Beitragsgesuche für kieferorthopädische Behandlungen müssen zwingend vor Behandlungsbeginn bei uns eingereicht werden.
Für Informationen und Beiträge melden Sie sich bitte bei Monika Ramseyer. Das «Reglement über die Schulzahnpflege» kann auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch aufgerufen werden.
Zuständige Abteilung:
Finanzverwaltung Oberdiessbach
Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach
Telefon 031 770 27 30
E-Mail ahv.steuerbuero@oberdiessbach.ch
	
	
		Beitragsgesuche für kieferorthopädische Behandlungen müssen zwingend vor Behandlungsbeginn bei uns eingereicht werden.
Für Informationen und Beiträge melden Sie sich bitte bei Monika Ramseyer. Das «Reglement über die Schulzahnpflege» kann auch im Internet unter www.oberdiessbach.ch aufgerufen werden.
Zuständige Abteilung:
Finanzverwaltung Oberdiessbach
Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach
Telefon 031 770 27 30
E-Mail ahv.steuerbuero@oberdiessbach.ch
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						Erstellt:
	04.09.2014 
 Geändert: 04.09.2014
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