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Gemeindeversammlung Kiesen: Die Regierungsstatthalterin hat entschieden

Die Dorf- und Schulentwicklung in Kiesen ist seit langem ein Thema. Im Frühling ging es darum, einen Planungskredit zu bewilligen. Eine unbedachte Äusserung des Gemeindepräsidenten Ernst Waber an der Informationsveranstaltung führte zu einer Abstimmungsbeschwerde. Nun hat die Regierungsstatthalterin endschieden.

Nun kann Kiesen den nächsten Schritt gehen. (Bild: Archiv BERN-OST/ladinakirchen.ch)

Ein unbedachter Satz an der Informationsveranstaltung zur «Dorf- und Schulentwicklung» in Kiesen löste viel Aufregung aus: Am Ende der Veranstaltung sagt der Gemeindepräsident Ernst Waber: «Kommen Sie alle am 25. April mit einem Ja zur Abstimmung. Alle, die dagegen sind, sollen zu Hause bleiben und Fernsehschauen.»

 

Daraufhin ging – noch vor der genannten ausserordentlichen Gemeindeversammlung – eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt ein. Der Beschwerdeführer rügt im Wesentlichen genau diese Äusserung des Gemeindepräsidenten.

 

Kurz war unklar, ob die Gemeindeversammlung überhaupt stattfinden konnte, und wenn ja, ob dann die Beschlüsse gültig wären. Der erste Entscheid lautete: Ja, die Gemeindeversammlung darf durchgeführt werden. Vom Tisch war das Beschwerdeverfahren damit noch nicht.

 

Genaue Abklärungen

Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen brauchte einen Moment, um die Sachlage genau abzuklären: War es Wahlbeeinflussung oder nicht? Jetzt ist die Antwort da. Etwas verwirrlich zunächst: Sie betrachte die Äusserung des Gemeindepräsidenten «als unzulässige behördliche Intervention, da sie die freie Willensbildung beeinträchtigt», heisst es in der Mitteilung des Regierungsstatthalteramtes.

 

Umso exakter musste die Regierungsstatthalterin prüfen, inwiefern «die nicht sachliche und nicht objektive Äusserung die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe entscheidend zu beeinflussen vermochte».  Dies hat Ladina Kirchen nun nach umfassenden Abklärungen verneint.

 

Verschiedene Gründe

Sie begründet diesen Entscheid in der Medienmitteilung ausführlich und beruft sich dabei mehrmals auf die Berichterstattung von BERN-OST.

 

Zum einen folgerte sie das aufgrund der Stimmbeteiligung, die mit 27.2 Prozent hoch gewesen sei: Das zeige, dass Ernst Wabers Aussage die Bevölkerung nicht von der Versammlung abgehalten habe. Ladina Kirchen bezweifelt, dass die Stimmbeteiligung ohne diese Aussage deutlich höher gewesen wäre.

 

Ausserdem, so die Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramts, sei Dank der Berichterstattung auf BERN-OST viel diskutiert worden. Die Gegner:innen hätten somit Gehör gefunden. Und auch über die Äusserung des Gemeindepräsidenten und deren Unzulässigkeit seien die Stimmberechtigten dadurch ausführlich informiert worden.

 

Auch die Tatsache, dass der Abänderungsantrag von Lukas Mühlemann (der Gemeinderat müsse für die Zonenplanung nicht bloss eine Variante, sondern mindestens zwei Varianten ausarbeiten) angenommen wurde, zeige klar: Die Stimmberechtigten folgten nicht bedingungslos der Äusserung des Gemeindepräsidenten. Somit mass die Regierungsstatthalterin dessen Aufforderung, Ja zu stimmen, keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

 

Schliesslich, und das war wohl noch das Tüpfelchen auf dem I, lag bei der Schlussabstimmung über den Planungskredit eine Stimmendifferenz von 109 Stimmen vor – bei 187 anwesenden Stimmberechtigten.

 

Der Entschluss

«Ein derart deutliches Stimmergebnis lässt darauf schliessen, dass in der Bevölkerung grossmehrheitlich eine wohlwollende Haltung gegenüber dem Projekt ‘Dorf- und Schulentwicklung’ vorherrschen dürfte», schreibt das Regierungsstatthalteramt. Demnach sei nicht davon auszugehen, dass Ja-stimmende Stimmberechtigte allein wegen der umstrittenen Äusserung des Gemeindepräsidenten ein Ja satt einem Nein eingelegt hätten.

 

Und damit kommt die Regierungsstatthalterin zum eindeutigen Schluss:  Der Einfluss der «unzulässigen behördlichen Intervention» vonseiten des Gemeindepräsidenten war nicht entscheidend für die freie Willensbildung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung war. Sie weist die Beschwerde ab.

 

Gemeindepräsident Ernst Waber kann also aufatmen.  Allerdings äusserte er bereits als die Beschwerde einging gegenüber BERN-OST, er habe keine Angst und schenke der Beschwerde keine grosse Beachtung. Offensichtlich hatte Waber trotz dem ganzen Wirbel das richtige Bauchgefühl.


Autor:in
pd/pg, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 11.09.2024
Geändert: 11.09.2024
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