- Feste, Feiern
Gemeindeversammlung Oppligen
Traktanden:
1. Abgabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger
2. Voranschlag 2015
Beratung und Genehmigung; Festsetzung der ordentlichen Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe
3. Finanzplan 2015 – 2019; Kenntnisnahme
4. Wahlen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2017
ein Mitglied des Gemeinderates
5. Wyhaldeweg; Kreditgenehmigung
a) Ersatz Wasserleitung
b) Belagserneuerung
6. Regionaler Sozialdienst Wichtrach; Genehmigung Leistungsvertrag
7. Orientierungen aus den Ressorts
8. Verschiedenes
Der unter Traktandum 6 aufgeführte Leistungsvertrag RSD Wichtrach liegt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei Oppligen öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Oppligen, 8. Oktober 2014
Der Gemeinderat
Oppligen Gemeindeverwaltung
Dorfplatz 1
3629 Oppligen
T: 031 781 16 56
Erstellt:
10.11.2014
Geändert: 10.11.2014
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