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Grosshöchstetten: Die Ortsplanung ist einen Schritt weiter

Ortsplanung braucht Zeit und Geduld. Das hat auch Grosshöchstetten einmal mehr feststellen müssen. Jetzt aber liegen die Unterlagen für die Ortsplanungsrevision öffentlich auf. An einem Informationsanlass wurde erklärt, wie es weiterläuft, und nächsten Sommer soll das Volk darüber abstimmen können.

Silberstreifen am Horizont von Grosshöchstetten: Die Ortsplanungsrevision ist einen Schritt weiter. (Foto: Simon Rüegsegger)

Nach ersten Plänen des Gemeinderats Grosshöchstetten hätte das Stimmvolk bereits vor einem Jahr über die Ortsplanungsrevision abstimmen sollen. Es dauerte länger: Das Ganze muss vom Amt für Gemeinde und Raumordnung AGR gründlich geprüft werden. Das AGR jedoch ist von Anträgen überflutet – unter vielen anderen wartet auch die Genehmigung für die Sternenmatt in Worb auf Fertigprüfung –, so dass die Unterlagen zur Ortsprüfungsrevision Grosshöchstetten über ein Jahr warten mussten.

 

Ergänzt und überarbeitet

Damit waren sie noch nicht fertig: «Die eingereichten Unterlagen wurden teilweise von der Ortsplanungskommission OPK ergänzt, und teils mussten noch Genehmigungsvorbehalte ausgeräumt werden», erklärt Gemeindepräsidentin Christine Hofer auf Anfrage. «Jetzt aber liegt die Ortsplanungsrevision öffentlich bei der Gemeinde und auf der Homepage auf.»

 

Fragen rund um Auf-, Ein- und Umzonung …

Mitte August veranstaltete die Gemeinde eine Informationsveranstaltung, zu der rund 80 Interessierte erschienen. Die meisten Fragen hätten die Anwesenden rund um die Aufzonungen, Einzonungen und Umzonungen gestellt, fasst Christine Hofer zusammen, und vor allem zu deren Berechnung zur Mehrwertabschöpfung. «Die Mehrwertabgabe», so beruhigte sie die Fragesteller:innen, «ist jedoch erst geschuldet, wenn jemand tatsächlich ausbaut oder sein Haus veräussert.»

 

… waren das Hauptthema

Die wichtigsten Änderungen erklärte Stefan Graf, Präsident der Ortsplanungskommission, anhand einer PowerPointPräsentation: Die Baureglemente von Schlosswil und Grosshöchstetten wurden zusammengeführt und diverse Anpassungen und Ergänzungen gemäss Musterbaureglement vorgenommen. In der Fragerunde stand zudem Ortsplaner André König für fachliche Auskunft zur Verfügung. «Hauptthema waren aber die Auswirkung der Aufzonungen, Umzonungen und Einzonungen», ergänzt Christine Hofer. Sie brachte auf den Punkt, was diese bewirken: «Damit können wir das Potenzial zur Innenentwicklung schaffen.»

 

Handlungsspielraum ja, Zwang nein

Konkret heisst das, die Gemeinde hat Handlungsspielraum, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und das moderate Bevölkerungswachstum aufzufangen. In der Umsetzung seien dann aber die Grundeigentümer:innen gefragt: «Sie werden nicht gezwungen, von W2 auf W3 aufzustocken, also einen Stock höher zu bauen.» Aber die Genehmigung der Revision mache es grundsätzlich möglich. «Deshalb ist es angebracht, dass die Gemeinde dieses Potenzial aktiv aufnimmt.» 

 

Wie geht es weiter?

Nach der öffentlichen Auflage kommen die Unterlagen in den Gemeinderat. Dieser wird die Urnenabstimmung ansetzen, voraussichtlich wird das im Sommer 2026 der Fall sein. Im Anschluss an die Abstimmung geht die Ortsplanungsrevision noch einmal zum Amt für Gemeinden und Raumplanung AGR, diesmal zur definitiven Genehmigung. «Anschliessend besteht die Möglichkeit zur Beschwerde», erklärt Christine Hofer. «Allerdings nur für jene, die bereits jetzt in der öffentlichen Auflage Einsprache erhoben haben.»

 

Gemeinde kann sich moderat entwickeln…

Die Gemeindepräsidentin ist mit dem Stand der Dinge zufrieden, aber nicht enthusiastisch: «Gemäss dem räumlichen Entwicklungskonzept wird sich die Gemeinde moderat entwickeln können», fasst sie zusammen. Der Gemeinderat hätte aber namentlich fürs Gewerbe mehr Potenzial anbieten wollen: «Er stösst wegen der Innenentwicklung an Grenzen.»

 

…und das Ziel rückt näher

Immerhin seien jetzt Gebiete als kommunale Richtprojekte definiert, fasst Christine Hofer zusammen: «Diese muss der Gemeinderat in einer späteren Phase vorrangig behandeln.» Und damit zeichnet sich trotz langer Wartezeiten beim AGR ein Silberstreifen am Horizont der Grosshöchstettener Ortsplanungsrevision ab.

 

[i] Das bedeutet OPR: Was aber bedeutet eigentlich das technische Wort Ortsplanungsrevision (OPR)? Das Planungsamt der Stadt Thun hat das vor fast zehn Jahren gut verständlich umschrieben: «Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht – womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Eine Überarbeitung dieser Grundordnung erfolgt etwa alle 10 bis 15 Jahre.»

 

[i] Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten liegen noch bis am 19. September 2025 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf, sie sind zusätzlich unter www.grosshoechstetten.ch/ortsplanungsrevision verfügbar.

 

[i] Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden. Die Gemeinde sieht vor, allfällige Einspracheverhandlungen vom Montag, 27. Oktober 2025 bis am Freitag, 7. November 2025 durchzuführen.


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 30.08.2025
Geändert: 30.08.2025
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