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Habstetten - Nein zu Beschwerden gegen Begegnungszone

Der Regierungsstatthalter Bern Mittelland tritt auf Beschwerden gegen die Begegnungszone Dorfplatz Habstetten nicht ein und erteilt die Baubewilligung. Die Einwohnergemeinde Bolligen beabsichtigt, auf dem Dorfplatz Habstetten eine Tempo-20 Zone mit ergänzenden baulichen Massnahmen einzuführen.

Der Dorfplatz in Habstetten. (Bild: Archiv BERN-OST)

 Gegen die Begegnungszone Dorfplatz Habstetten reichten drei Einsprechende im Baubewilligungsverfahren des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland als Leitbehörde eine Einsprache ein, wie dieses mitteilt. Zudem führte ein Ehepaar gegen die verfügte Verkehrsmassnahme Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt BernMittelland.

 

"Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erachtete nach Durchführung des Baubewilligungsverfahrens die drei Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet und erteilte am 15. Oktober 2021 in einem Gesamtbauentscheid die Baubewilligung für die beantragten baulichen Massnahmen", so das Regierungsstatthalteramt.

 

Auch Beschwerde gegen Verkehrsmassnahme abgelehnt

Am selben Tag seidas Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf die Beschwerde gegen die Verkehrsmassnahme nicht eingetreten, da die Rügen der Beschwerdeführenden nicht innerhalb des Streitgegenstandes gelegen hätten. Die Beschwerdeführenden beantragten weitergehende Massnahmen zur Umsetzung der gemäss bewilligtem Baugesuchsplan vom 3. Februar 2009 umgesetzten Tempo 30-Zone insbesondere im Abschnitt Dorfstrasse 21 bis Dorfstrasse 93 in beiden Fahrrichtungen. "Gegenstand der angefochtenen Allgemeinverfügung war jedoch die Begegnungszone, das heisst die Zonensignalisation 20 km/h auf dem Dorfplatz", heisst es in der Mitteilung.


Autor:in
pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 22.10.2021
Geändert: 22.10.2021
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