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Häutligen zieht den Kürzeren: Fahrverbot gilt

Quelle
Berner Zeitung BZ

Ausser Spesen nichts gewesen: Häutligen hat im Streit um das Fahrverbot am Strässchen in die Wolfmatt den Kürzeren gezogen. Dabei war die Gemeinde noch im vergangenen Sommer guten Mutes, den privaten Verbindungsweg nach Stalden und Konolfingen für die Leute im Dorf weiter offen halten zu können. Frist­gerecht hatte sie gegen das gerichtliche Verbot, das die Wolfmatt-Besitzer Christoph und Sara Gurtner zuvor erwirkt hatten, Einsprache erhoben. Damit galt für Häutligen das Verbot vorläufig nicht mehr.

Das Fahrverbot am Strässchen in die Wolfmatt bleibt. (Bild: pd)

So informierte Präsident Peter Gäumann an der letztjährigen Juni-Gemeindeversammlung. Gleichzeitig wies er darauf hin, wie wichtig das Strässchen als einzige Zufahrt ohne Waldpassage sei. Eins zu eins erlebt habe man dies Ende 1999 beim Orkan Lothar, als Häutligen nur noch über die Wolfmatt erreichbar gewesen sei – trotzdem blieb vieles unklar. Das stellte Tage später auch ein Rechtsexperte fest: Hatten nun wieder alle, die im Dorf angemeldet sind, freie Fahrt? Oder nur jene, die in offizieller Mission unterwegs sind?

 

Kein Gewohnheitsrecht

Mittlerweile hat das Zivilgericht in Bern Klarheit geschaffen. Es ist aktiv geworden, nachdem Christoph und Sara Gurtner Klage erhoben hatten – eine Einsprache gegen ein gerichtliches Verbot lässt sich nämlich nur auf diesem Weg überhaupt wieder aus der Welt schaffen.

 

In seinem Urteil lässt das Gericht die Fragen, auf die vor Jahresfrist nicht einmal der Experte eine Antwort hatte, bewusst offen. Es kann dies auch guten Gewissens tun: In seinen Erwägungen gibt es den Wolfmatt-Besitzern rundum recht und setzt damit das Verbot für die Gemeinde wieder in Kraft. Weil Häutligen auf den Gang durch die Instanzen verzichtet, ändert sich daran so schnell nichts mehr.

 

Dabei hatte sich die Gemeinde auf den Standpunkt gestellt, dass die Häutligerinnen und Häutliger das private Strässchen seit alters nutzten und daher für sich ein Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen könnten. Dem hält das Gericht entgegen: Wenn ein Eigentümer Überfahrten dulde, heisse das nicht automatisch, dass er mit einem fixen öffentlichen Durchfahrtsrecht einverstanden sei. Im vorliegenden Fall treffe dies erst recht nicht zu, da bereits die Vorbesitzerin in der Wolfmatt mit Häutligen verhandelt habe und «die Überfahrproblematik beenden wollte».

 

Gespräche ohne Ergebnis

Präsident Peter Gäumann reagiert mit hörbarer Enttäuschung auf diesen Bescheid, will sich weiter dazu aber nicht äussern. Christoph und Sara Gurtner ihrerseits betonten schon letztes Jahr, dass sie der Gemeinde das Wegrecht angeboten hätten. Allerdings hätten sie von ihr einen Beitrag an die regelmässigen Ausbesserungs- und Schneeräumungsarbeiten erwartet. Entsprechende Gespräche seien ohne Resultat verlaufen.


Autor:in
Stephan Künzi, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 21.06.2019
Geändert: 21.06.2019
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