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"Halden"-Siedlung in Biglen: Planung geht voran
Nachdem die Planung der Wohn- und Alterssiedlung "Halden" wegen kantonaler Entwicklungen blockiert war, kann in Biglen nun weitergearbeitet werden.
Noch im September sah es nicht gut aus für die weitere Planung der Überbauung "Halden" in Biglen. Die kantonalen Behörden wollten keine Ein- und Umzonungen prüfen, bevor die Bestimmungen des neuen Richtplans 2030 bekannt sind. Die Planung der Wohn- und Alterssiedlung "Halden" war damit blockiert. Einigermassen hoffnungslos schrieb der Gemeinderat im "Biglebach": "Im Moment können keine Aussagen zum Terminprogramm gemacht werden."
Nun hat sich die Situation aber schneller gewandelt als erwartet. Im aktuellen Biglebach schreibt der Gemeinderat, der Regierungsrat habe den Richtplan 2030 genehmigt. Mit dieser Genehmigung sind die Anforderungen an die Ortsplanungen und die weiteren Planungen bekannt. Umzonungen und Aufzonungen können nun vorgeprüft und genehmigt werden.
Die Akten für die neue Zone mit Planungspflicht 7 und die Überbauungsordnung Nr. 7 "Halden" wurden umgehend an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht.
Erstellt:
14.10.2015
Geändert: 14.10.2015
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