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Hinterdorf Münsingen: Neben dem Schulhaus Rebacker sollen Familien wohnen

Im Dorfzentrum von Münsingen soll eine neue Überbauung entstehen.  Mittlerweile existiert das Richtprojekt. Vorgesehen sind Familienwohnungen.

So soll es dereinst aussehen: Der Hofbereich der geplanten Überbauung auf dem Areal "Hinterdorf" im Münsinger Dorfzentrum. (Bilder: zvg / GIM Architekten AG)
Am östlichen Rand der Überbauung soll eine Spielstrasse entstehen.

"Das Richtprojekt sieht vor, das Areal mit drei linearen Baukörpern zu bebauen, die zusammen mit den schützenswerten Bauten entlang der Bernstrasse und des Mittelwegs einen grosszügigen Hofraum bilden", schreiben Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) und Gemeinderat Andresas Kägi (FDP), Ressort Planung und Entwicklung, in der aktuellen Ausgabe des "MünsingerInfo".

 

Aufgrund der Lage des Areals direkt neben dem Schulzentrum Rebacker sei der Standort ideal für die Schaffung von Familienwohnungen. "Entsprechend ist vorgesehen, über die Hälfte der rund fünfzig geplanten Wohnungen als 4.5-Zimmer-Wohnungen zu erstellen", so Moser und Kägi. Zudem entsteht angeschlossen an die bestehende Einstellhalleneinfahrt der Bernstrasse 20 eine neue Einstellhalle.

 

In die Aussenraumgestaltung sollen die bestehenden Garten- und Hostet-Elemente auf dem Areal aufgenommen werden. "Es wird ein grosszügiger, vielfältig nutzbarer, grüner Hofraum mit hoher Biodiversität und unterschiedlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen entstehen", heisst es im MünsingerInfo.

 

"Wichtiges Gebiet der Gemeindeentwicklung"

Für die Gemeinde Münsingen sei die "ZPP J Hinterdorf" eines ihrer wichtigen Entwicklungsgebiete, schreiben Moser und Kägi. "Die zentrale Lage, die gute Erschliessung und die heutige Nutzung eröffnen ein Potenzial für die Siedlungsentwicklung nach innen."

 

Der Perimeter umfasst neun Parzellen mit sieben Grundeigentümerschaften. Zwei Parzellen gehören der Gemeinde. Anfang 2020 wurde auf Veranlassung und mit Teilnahme der sieben Grundeigentümer*innen ein Richtprojekt gestartet.

 

Grundeigentümer*innen zufrieden mit Verfahren

Unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Einbindung der schützenswerten Bauten entlang der Bernstrasse seien die Möglichkeiten des Areals im Rahmen eines qualitätssichernden Workshopverfahrens erarbeitet worden, heisst es weiter. "Sämtliche Grundeigentümerinnen und -eigentümer begrüssen die Ergebnisse des Workshopverfahrens (Schlussbericht und Richtprojekt), welche die Grundlage für die zukünftige Überbauungsordnung sind."

 

Nach der Inkraftsetzung des neuen Baureglements werden die Überbauungsordnung ausgearbeitet und im Anschluss das Baugesuch gestellt.


Autor:in
pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 14.02.2021
Geändert: 14.02.2021
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