Jetzt können Interessierte mitreden
Die Überbauung Areal Braui Worb nimmt einen nächsten Schritt: Vor knapp zwei Jahren wurde im Gemeindehaus das Siegerprojekt des Architektenteams präsentiert. Ab heute können sich Interessierte zur Teilrevision der Zone mit Planungspflicht äussern.
Neue Überbauungen lassen sich nicht aus dem Ärmel schütteln – auch beim Areal Braui Worb braucht alles seine Zeit. Nun ist ein weiterer Schritt getan: Interessierte können in einem Mitwirkungsverfahren ihre Meinung kundtun. Genauer gesagt können sie «begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten», wie die Gemeinde Worb mitteilt. Ab heute liegen die Unterlagen unter dem Vermerk «ZPP K9 ‘Areal Braui Worb’» öffentlich auf.
Siegerprojekt berücksichtigte Historisches …
Ein kurzer Rückblick: Im Januar 2024 wurde bekannt, wer von den drei Teilnehmenden der Präqualifikation die Überbauung realisieren würde. Das Team um Brügger Architekten AG, Thun, und bbz Landschaftsarchitekten, Bern, siegte mit seinem Projekt, das die Geschichte der alteingesessenen Brauerei miteinbezieht: Wichtige historische Bauten wie das Sudhaus sollten stehen bleiben, und der Aussenraum würde sorgfältig geplant. Das Projekt konnte anschliessend im Gemeindehaus Worb besichtigt werden.
… und wurde in drei Workshops weiterentwickelt …
Zwischen März und September 2024 wurde das Projekt in drei Workshops mit Planerteam und Experten weiterentwickelt: Das Bauvolumen wurde festgelegt, und es wurde geplant, wie die neuen Gebäude neben den erhaltenen Gebäuden platziert werden sollen. Auch Themen wie Erschliessung, Veloabstellplätze, Aussenraum und Vegetation wurden bearbeitet.
… bis hin zum Richtprojekt
Im Schlussworkshop vom September 2024 präsentierte das Planerteam das Bebauungs- und Gestaltungskonzept – die Grundlage für das anschliessend daraus erarbeitete Richtprojekt. Dieses Richtprojekt dient für allfällige Vereinbarungen mit Nachbarschaft und Gemeinde und hilft, das Projekt noch konkreter auszuarbeiten. Im Januar 2025 lag der Schlussbericht dazu vor.
Planungsrechtliche Grundlagen …
Anschliessend ging es ans Eingemachte: Von Juni bis Oktober 2025 wurde zum einen die Grundordnung angepasst – bestehend aus Baureglement und Zonenplan – zum anderen musste eine Überbauungsordnung erstellt werden. «Die Unterlagen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Architekten, Raumplanern, Grundeigentümern und Gemeindeverwaltung erstellt und in den verantwortlichen Gemeindegremien behandelt», ist auf der Webseite Areal Braui Worb zu lesen.
… und Start der Mitwirkung …
Heute ist es so weit: Die Unterlagen liegen auf, und Interessierte – Privatpersonen wie Unternehmen – können nun mitbestimmen, wie das Areal künftig aussehen soll. Die Eigentümer Marcel und Michael Egger sowie Thomas Portmann, Leiter Immobilien bei Brewder Immobilien, erklären in einem Interview auf der Seite von Areal Braui Worb, sie hätten absichtlich die Leute frühzeitig miteinbeziehen wollen.
… für ein schönes Areal
«Wir möchten etwas Schönes entwickeln, das zur langen Geschichte des Areals, zum Umfeld mit Schloss und Dorfkern und zur Bevölkerung von Worb passt», sagt Portmann. Das Areal stelle auch für viele Worber:innen ein Stück Identität dar. «Deshalb ist uns der Dialog mit ihnen so wichtig.»
Zone mit Planungspflicht «Areal Braui Worb»
Die Mitwirkung beginnt am 6. November und dauert bis am 8. Dezember 2025. Informationen finden Sie hier. Einwendungen und Anregungen können bei der Bauabteilung, ZPP K9 «Areal Braui Worb», Bärenplatz 1, 3076 Worb eingegeben werden.
Von der ZPP bis zur Baubewilligung
Ein Richtprojekt bildet die Grundlage für die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung. Bevor in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) ein Baugesuch eingereicht werden kann, muss in der Regel eine weitere Planungsstufe in Form einer Überbauungsordnung (UeO) durchlaufen werden. So formuliert es das Kantonale Amt für Raumplanung. Diese Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft. Sie muss 30 Tage lang öffentlich aufgelegt und vom Gemeinderat beschlossen werden. «Anschliessend wird die Überbauungsordnung durch das AGR genehmigt.»