Nationalfeiertag

Keine Raketen am 1. August

Die anhaltende Trockenheit hat Folgen: Das Regierungstatthalteramt hält an seinem Feuerverbot im und um den Wald fest. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag verboten.

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In der Region ist es nach wie vor sehr trocken. (Foto: rb)

Das gilt ab sofort

  • Kein Feuer im Wald oder bis 50 Meter in der Nähe des Waldes.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk.
  • Lampions und Fackeln sind erlaubt.

Seit Mitte Juli gilt in der Region ein Feuerverbot im und um den Wald. Der grosse Regen blieb seither aus, weshalb es nach wie vor sehr trocken ist. Deshalb halten die Regierungsstatthalterämter an ihrem Verbot fest und haben zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet erlassen.

Was bedeutet das für den 1. August?

Kann am 1. August gefeiert werden?

Die Bundesfeiern finden trotzdem statt, jedoch ohne Feuer und Feuerwerk.

Sind Höhenfeuer erlaubt?

Nein, Höhenfeuer und 1.-Augustfeuer sind infolge des Feuerverbots nicht gestattet.

Darf ich zuhause grillieren?

Grillieren ist erlaubt. Sei es mit Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill. Grillieren über offenem Feuer ist nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. 

Was fällt unter das generelle Feuerwerksverbot?

Das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen sind verboten. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Dürfen Zuckerstöcke gezündet werden?

Nein.

Gilt das Verbot auch für Wunderkerzen, Bengalische Zündhölzer und Frauenfürze?

Ja.

Sind Lampions und Fackeln erlaubt?

Ja. 

 

Aufruf zu grosser Vorsicht

Wie das Regierungsstatthalteramt schreibt, soll man alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind kein Feuer entfachen. Das Regierungsstatthalteramt hat den Entscheid jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli und den 1. August zu schaffen. Die Situation wird voraussichtlich am 6. August neu beurteilt. 

Welche Strafen drohen?

«Wird vorsätzlich gegen das ausgesprochene Feuerverbot verstossen können Bussen bis zu 20'000 Franken ausgesprochen werden», schreibt das Regierungsstatthalteramt auf eine Anfrage von BERN-OST. Das Feuerverbot richtet sich nicht an Geschäfte, diese dürfen trotz Feuerverbot Feuerwerk verkaufen, heisst es weiter.

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53


Autor:in
Rolf Blaser, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 23.07.2026
Geändert: 23.07.2026
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