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Kirchbühl Oberdiessbach - Jetzt gehts (wieder) nach Lausanne

Quelle
Thuner Tagblatt

Die Bundesrichter in Lausanne müssen sich noch einmal mit dem Kirchbühl befassen. Die Besitzer des Landes, die für die Erschliessung enteignet werden sollen, rufen sie an.

Vor knapp zwei Wochen wurde bekannt, dass gegen das Baugesuch für  den Neubau von 18 Terrassenwohnungen und 6 Doppeleinfamilienhäuser am Kirchbühl in Oberdiessbach nur eine Einsprache und acht Rechtsverwahrungen eingegangen waren. Überraschend war, dass die Grundeigentümer, denen für die Erschliessung Land enteignet werden soll, auf eine Einsprache gegen das Baugesuch verzichtet hatten (wir haben berichtet).

        

Wer nach mehr als zwanzig Jahren Planung und Gerichtsverfahren auf einen raschen Baubeginn hoffte, sieht sich nun aber getäuscht: Gemäss Auskunft der Gemeindeverwaltung Oberdiessbach haben die Besitzer des Landes, über welches das neue Quartier erschlossen werden soll, entschieden, vor Bundesgericht gegen die Enteignung zu kämpfen respektive einen besseren Preis erstreiten zu wollen, als ihn die kantonale Enteignungsschätzungskommission festgelegt hat. Das bernische Verwaltungsgericht hatte deren Entscheid in einem Urteil vom letzten Monat gestützt.

        

Damit müssen sich die Bundesrichter in Lausanne zum zweiten Mal mit dem Kirchbühl in Oberdiessbach befassen. Die selben Anstösser des geplanten Quartiers hatten bereits die Überbauungsordnung bis zur letzten Instanz weitergezogen – unterlagen letztlich, sodass mittlerweile ein Baugesuch hängig ist.


Autor:in
maz, Thuner Tagblatt
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Erstellt: 01.07.2014
Geändert: 01.07.2014
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