Ein Bach verhindert seine Umbaupläne

Knatsch um neue Wohnungen in Biglen

Markus Streitl will die alte Gerberei in Biglen sanieren, 21 neue Wohnungen sollen entstehen. Rund zehn Millionen Franken möchte er investieren. Doch unter dem Gebäude fliesst der Biglebach. Die kantonalen Vorgaben zum Gewässerschutz sind streng und stehen dem geplanten Ausbau im Weg. Jetzt hat der Unternehmer genug.

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Markus Streitl möchte umbauen, aber er darf nicht. (Foto: rb)

Wer durch Biglen fährt, dem fallen die schwarzen Plachen an der Rohrstrasse auf. Die Plachen hat der Unternehmer Markus Streitl an seinen Liegenschaften aufgehängt, um zu zeigen: Hier ist jemand sauer über die Behörden.

 

Streitl will die alte Gerberei an der Rohrstrasse sanieren, umbauen und aufstocken. Doch die Antwort auf seine Voranfrage fiel für den Unternehmer ernüchternd aus: «Erst musste ich über fünf Monate auf eine Antwort warten, dann kam das Resultat: Es war niederschmetternd!»

 

Streitl besitzt die Liegenschaften seit über zwanzig Jahren. Heute sind dort Gewerbe- und Hobbyräume sowie Wohnungen vermietet. Künftig möchte er dort insgesamt 21 neue Wohnungen vermieten. Geplant sind Alterswohnungen sowie hindernisfreie Wohnungen und grössere Wohnungen für Familien. Er will dort rund zehn Millionen Franken investieren. Doch dann kam das Nein.

Mehr Wohnungen auf bebautem Boden

Für den Umbau will Streitl Teile der oberen Stockwerke abbrechen und neu bauen sowie das Gebäude aufstocken. Die unterschiedlichen Bodenhöhen sollen angeglichen werden, damit die Wohnungen behindertengerecht zugänglich sind.

 

Aus seiner Sicht wäre das eine Chance für Biglen: neue Wohnungen an einem bereits bebauten Standort, mit der Bushaltestelle vor der Tür. «Man spricht von verdichtetem Bauen, aber hier dürfen wir das nicht», sagt er im Gespräch. Zudem würde «der Schandfleck» aufgewertet, so Streitl. Mit Schandfleck meint er die renovierungsbedürftigen Häuser. Von der Fassade ist beim einen Haus nicht mehr viel übrig, der alte Industriebau hat schon bessere Tage gesehen, doch diese liegen lange zurück. Eine Renovation scheint mehr als nötig.

 

Das Hindernis liegt unter den Häusern. Dort fliesst der Biglebach. Erst oberirdisch, doch ein paar Meter vor dem sanierungsbedürftigen Haus, fliesst er durch einen unterirdischen Kanal. Laut Streitl belegen historische Fotos, dass dies bereits 1917 so war. Am Bachlauf möchte er nichts ändern. Sogar Fledermäuse sollen sich im Untergrund eingenistet haben.

Hochwasserschutz problematisch

Um abzuklären, ob die Sanierung möglich ist, hat Streitl eine Voranfrage eingereicht. Der Projektleiter Wasserbau des Kantons Bern hält fest, dass die Gebäude den Zugang zum Bach massiv erschwerten. Zudem könne der unterirdische Kanal zu wenig Wasser ableiten und sei eine Schwachstelle im Hochwasserschutz.

 

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR bestätigt, dass die alte Gerberei in einem dicht überbauten Gebiet liegt. Damit sei eine Voraussetzung für eine Ausnahme für Bauten im Gewässerraum erfüllt.

 

Erneuern ja, ausbauen nein

Die Antwort des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland – die unserer Redaktion vorliegt – fiel Mitte Oktober negativ aus: Die bestehenden Gebäude darf Streitl grundsätzlich unterhalten und sanieren. Die geplante Aufstockung hält das Amt dagegen für nicht zulässig.

 

Der Grund: Zum geschützten Gewässerraum zählt auch die «Luftsäule», das heisst der Bereich über dem unterirdischen Bach. Zusätzliche Stockwerke würden diesen Bereich stärker beanspruchen, selbst wenn am Bachkanal nichts verändert wird.

 

Zudem gehen die Arbeiten aus Sicht des Amts über eine Erneuerung hinaus. Zwei Stockwerke sollen abgebrochen und neu gebaut werden, ein weiteres kommt hinzu. Das komme einem Neubau gleich. Auch zusätzliche Wohnungen in bisherigen Gewerberäumen seien durch den Schutz des bestehenden Gebäudes und seiner Nutzung nicht gedeckt, schreibt das Regierungsstatthalteramt.

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Die alte Gerberei an der Rohrstrasse in Biglen. (Foto: rb)

Streitl vermisst eine Abwägung

Streitl überzeugt diese Begründung nicht. Er vermisst eine Abwägung zwischen dem Gewässerschutz und den Vorteilen seines Projekts. Eine Öffnung oder Verlegung des Bachs hält er auf dem engen Areal für kaum machbar. Obwohl am unterirdischen Bachlauf nichts verändert würde, kann das Haus über dem Bach nicht aufgestockt werden. Eine Sanierung ohne den geplanten Ausbau sei für ihn wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Die Gemeinde verhalte sich zu passiv

Die geplante Anzahl Stockwerke entspricht gemäss Stellungnahme der Gemeinde den neuen kommunalen Bauvorschriften. Die Frage, ob der Umbau unter den Schutz bestehender Gebäude fällt, überlässt die Gemeinde der zuständigen Bewilligungsbehörde. Streitl vermisst jedoch Unterstützung: «Als Unternehmer kann ich mich hier nicht entwickeln. Die Gemeinde unterstützt mich nicht, sondern im Gegenteil.»

 

Das sagt die Gemeinde

Gemeindepräsident Urs Schweizer sagt zum Vorwurf: «Die Gemeinde unterstützt Bauvorhaben, soweit diese den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Den ihr gesetzlich zustehenden Ermessens- und Handlungsspielraum nutzt sie im Rahmen ihrer Kompetenzen und unter Einhaltung der massgebenden Vorschriften. Die Gemeinde ist weder befugt noch legitimiert, übergeordnetes Recht zu umgehen oder ausser Kraft zu setzen. Sämtliche Baugesuche werden nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den festgelegten Zuständigkeiten sorgfältig geprüft und beurteilt. Vorhaben, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen, werden bewilligt.»

 

Eine formelle Ablehnung eines Baugesuchs liegt noch nicht vor. Das Regierungsstatthalteramt betont, dass seine Antwort auf die Voranfrage eine vorläufige Beurteilung ist. Einen anfechtbaren Entscheid gäbe es erst im Baubewilligungsverfahren.

Projekt vorerst auf Eis

Diesen Weg will Streitl vorerst nicht weitergehen. Einen möglichen jahrelangen Rechtsstreit scheut er, da zu teuer und schlecht für die Nerven. Das Projekt legt er deshalb auf Eis, was bedeutet: Keine neuen Wohnungen auf bereits bebautem Grund. «Es hätte kein Quadratmeter Grünfläche geopfert werden müssen», sagt Streitl resigniert.

 

Mit den schwarzen Plachen um sein Grundstück will er auf seine Situation aufmerksam machen. Am 4. Dezember lädt er zu einer Informationsveranstaltung ein. Dort möchte er mit Menschen aus dem Dorf über das Vorhaben sprechen. «Ich bin eigentlich ganz friedlich, aber ich wehre mich, wenn es ums Geschäft geht.»

Markus Streitl (55) ist in Schlosswil aufgewachsen, hat Lüftungsmonteur gelernt und sich danach zum Ingenieur weitergebildet. Heute gehört ihm die Service-Technik Streitl AG, die sein Vater 1983 gegründet hat. Die Firma baut Lüftungs- und Klimaanlagen, unter anderem für Hotels, Gastrobetriebe und die Industrie. Zu seinen Unternehmen gehören auch die international tätige Umwelttechnikfirma AIK Technik sowie die auf Anlagen für Kieswerke spezialisierte ASE-Technik. Die alte Gerberei in Biglen besitzt er seit 2004.

Wer entscheidet über Bauprojekte?

Im Kanton Bern entscheiden je nach Gemeinde, Art und Grösse des Projekts unterschiedliche Behörden über Baugesuche. Gemeinden mit eingeschränkter Bewilligungskompetenz dürfen nur einfachere Vorhaben selbst bewilligen. Für grössere oder komplexere Projekte ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.

 


Autor:in
Rolf Blaser, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 07.11.2026
Geändert: 07.11.2026
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