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Konolfingen - Bezugsdauer für KITA-Gutscheine wird verlängert

Konolfingen hat sein Reglement für die Abgabe von Betreuungsgutscheinen für KITAs angepasst. Neu können Gutscheine bis zum Ende des Kindergartens beantragt werden.

Konolfingen: Wer das Kind in die Kita gibt, kann länger Geld beziehen. (Bild: Symbolbild)

Bisher konnten Betreuungsgutscheine für Kinder nur bis zum Eintritt in den Kindergarten bezogen werden. Der Gemeinderat von Konolfingen hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, das Reglement anzupassen. Ab August können Betreuungsgutscheine für die Kindertagesstätten (KITA) bis zum Ende des Kindergartens bezogen werden.

 

BERN-OST wollte von der Gemeinderätin Miriam Gurtner (SVP) wissen, was es mit den Betreuungsgutscheinen auf sich hat?

Miriam Gurtner: "Mit diesen Gutscheinen wird der KITA-Besuch subventioniert. Das wird vom Kanton geregelt. Je nach Höhe des Einkommens haben Familien Anspruch auf KITA-Gutscheine. Das heisst, die Gemeinde bezahlt einen Anteil an die KITA-Kosten. Der Kanton übernimmt 80 Prozent, die Gemeinde 20 Prozent."

 

Wer hat Anspruch auf KITA-Gutscheine?

"Das Angebot wird rege genutzt. Bis zu einem Haushaltseinkommen von rund 160'000 Franken können Gutscheine bezogen werden. Die Höhe des Anspruchs hängt von Einkommen und Arbeitspensum ab. Es gibt Familien, die pro Monat um die 40 Franken erhalten, aber auch solche die 400 Franken kriegen."

 

Warum wird die Bezugsdauer nun verlängert?

"Damals, als die Gutscheine eingeführt wurden, hatten wir Angst, dass wir von der Nachfrage überrumpelt werden. Deshalb wollten wir mit der Dauer eine gewisse Hebelwirkung einbauen. Wir haben nun die Rechnung angeschaut und gesehen, dass wir die Bezugsdauer verlängern können."


Autor:in
Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch
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Erstellt: 07.04.2021
Geändert: 07.04.2021
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