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Konolfingen - Mehrere Einsprachen gegen Schulhaus Stalden

Gegen den geplanten Bau der Schullandschaft Stalden sind sieben Einsprachen eingegangen. Die Gemeinde geht nicht davon aus, dass dadurch der Bau erheblich verzögert wird.

Noch stehen die Profile an der Thunstrasse in Konolfingen. (Foto: Rolf Blaser)

Sieben Einsprachen und Rechtswahrungen sind gegen das geplante Schulhaus Stalden in Konolfingen eingegangen. Gemeindepräsident Heinz Suter befürchtet nicht, dass dadurch der Bau erneut um Jahre verzögert wird: "Wir suchen jetzt das Gespräch mit den Leuten in der Hoffnung, dass offene Fragen geklärt werden können." Die Einsprachen erfolgten nicht gegen den Bau als solchen, es handle sich eher um Bedenken wegen Baustellenverkehrs oder weiteren Beeinträchtigungen während der Bauzeit. "Ich hoffe, wir können das regeln", so Suter.

 

Nicht nur Einsprachen

Die Einsprachen werden vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland behandelt. Neben Einsprachen seien auch Rechtsverwahrungen eingegangen. Wenn beispielsweise bei einem Haus neben der Baustelle, Jahre später Schäden zum Vorschein kommen, die auf den Bau zurückzuführen sind, beispielsweise Risse in der Fassade. Dem Beispiel vorzubeugen würden sogenannte Rissprotokolle erstellt. Dies sei ein technischer Akt und Courant normal, sagt Suter.

 

Ein langer Weg

Im November 2018 hat die Bevölkerung von Konolfingen Ja gesagt zum Neubau des Schulhauses Stalden. Der Bau in der Höhe von 31 Millionen Franken wurde mit nur drei Stimmen Unterschied angenommen. Dagegen wurde erfolglos eine Beschwerde auf Nachzählung beim Regierungsstatthalter und danach beim Bernischen Verwaltungsgericht eingereicht.

 

Anfang 2021 akzeptierten die Beschwerdeführenden den Entscheid und verzichteten auf den Gang vors Bundesgericht. Letztes Jahr wurde bekannt, dass die Baukosten um rund sechs Millionen Franken höher zu stehen kommen, als geplant. Am 12. März wird an der Urne über den Nachkredit abgestimmt.

 

[i] Die Rechtsverwahrung bezweckt die Orientierung der Gesuchstellenden und der Behörden über Privatrechte, welche durch das Bauvorhaben berührt werden, und über Entschädigungsansprüche, die daraus abgeleitet werden könnten.


Autor:in
Rolf Blaser, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 31.01.2023
Geändert: 31.01.2023
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