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Konolfingen - Vorübergehendes Zentrum für abgewiesene Asylsuchende

Der Kanton Bern hat am 1. Juli in Konolfingen eines der Rückkehrzentren (RZB) in Betrieb genommen. Sie sind Teil der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs des Kantons Bern. Damit stehen insgesamt vier Unterkünfte für abgewiesene, ausreisepflichtige Asylsuchende zur Verfügung.

Das Gebäude an der Emmentalstrasse dient vorübergehend als Rückkehrzentrum. (Bild: Archiv/BERN-OST)

Um COVID-19-Ansteckungen zu verhindern, sollen die Belegungszahlen in Asylunterkünften weiterhin tief gehalten werden. Der Bundesrat hat die im April beschlossenen Massnahmen bis Anfang Oktober 2020 verlängert. Das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) hat bereits anfangs April damit begonnen, weitere Asylunterkünfte zu eröffnen, um mehr Abstand zu schaffen.

 

Gebäude bereits früher Asylzentrum

Wie die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern mitteilt, wird neben den bisher geplanten drei Zentren in Aarwangen, Biel und Gampelen seit dem 1. Juli vorübergehend ein viertes RZB in Konolfingen betrieben. Beim Standort handelt es sich um das Gebäude an der Emmentalstrasse, das bereits in der Vergangenheit als Asylzentrum diente. Damit wurde nun die Grundkapazität auf rund 560 Plätze für abgewiesene, ausreisepflichtige Asylsuchende erhöht.

 

Die RZB werden durch die ORS Service AG betrieben. Der Auftrag wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.

 

[i] Die abgewiesenen Asylsuchenden erhalten in der RZB die verfassungsrechtliche Nothilfe. Sie umfasst Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Hygiene, obligatorische Krankenversicherung und für volksschulpflichtige Kinder den Zugang zur Volksschule.

 

Wer Nothilfe erhält, hat auch Pflichten: Insbesondere legt das das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), dass Nothilfebeziehende ihre Präsenz täglich mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen. Dabei haben sie sich an die in der Hausordnung vorgegebenen Zeiten zu halten. Nothilfebeziehenden sind verpflichtet auszureisen, ihnen ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verboten. In den Rückkehrzentren können sie ihre Mahlzeiten selber zubereiten. Sie sind verpflichtet, in der Unterkunft unentgeltlich Reinigungsarbeiten zu übernehmen. Bei Eintritt in ein RZB werden die Nothilfebeziehenden mittels Merkblatt über die Leistungen und Pflichten informiert.

 

«Die Rückkehrzentren bieten den Ausreisepflichtigen eine menschenwürdige Unterkunft, in welcher Jede und Jeder seinen Beitrag zu leisten hat.» Mit diesen Worten unterstützt Regierungsrat Philippe Müller das Vorgehen und die Durchsetzung von Hausregeln.


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Erstellt: 04.07.2020
Geändert: 04.07.2020
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