- Kultur
Konolfingen - ZAK-Wanderung durchs Groggemoos
Die März-Wanderung des Vereins "Zäme Aktiv Region Konolfingen" (ZAK) vom vergangenen Mittwoch führte die Wanderer von Bowil nach Konolfingen. Dazwischen durften sie interessante Informationen über das Groggemoos und Hünigenmoos aus erster Hand erfahren.
Monatlich organisiert der Verein Zäme Aktiv Region Konolfingen (ZAK) eine Wanderung - meist durch die Region. Auch die Wanderung am vergangenen Mittwoch zeigte, dass unsere Region noch viele, zum Teil unbekannte Schönheiten und Informationen verbirgt. Der diesmalige Organisator, Fritz Rentsch, durfte 34 Wanderer in Konolfingen begrüssen. Mit der Bahn gings Richtung Bowil. Bei prächtigem Frühlingswetter durften die Wanderer den Weg zurück ins Groggemoos geniessen.
Schutz vor Jahrhunderthochwasser
Das umstrittene Rückhaltebecken "Groggemoos" und warum das Hornusserhaus auf "Stelzen" steht, konnte Fritz Bay genau erklären: "Im Notfall, zum Beispiel bei einem Jahrhunderthochwasser soll uns dieses Rückhaltebecken wo wir stehen, vor grossen Überschwemmungen schützen. Das Groggemoos ist so gebaut, dass es rund 180’000 Kubikmeter aufnehmen kann". Leider sei die weitere Schutzstufe im Hünigenmoos nach wie vor umstritten und beim Verwaltungsgericht hängig. "Die zwei vorgesehenen Staustufen im Hünigenmoos würden wie geplant rund 330’000 Kubikmeter aufnehmen können".
Der Wasserbauverband ist zuständig für den Gesamtausbau und Unterhalt. Fritz Bay konnte auch die Angst der Anwohnenden, dass es jährliche Seen auf diesen Gebieten geben werde, erklären. Die Vorschriften für solche Projekte müssten auf Hundertjahrhochwasser ausgelegt werden und die geschehen ja nicht jährlich.
Nach dem interessanten Zwischenhalt im Groggemoos wanderte die Gruppe weiter über Zäziwil nach Mirchel. Und bevor es auf das letzte Teilstück ging, wurde der Durst im dortigen Restaurant gelöscht. Mit vielen neuen Erkenntnissen und natürlich auch der wertvollen Bewegung an der erfrischenden Frühlingsluft gings zu Fuss zurück nach Konolfingen.
Erstellt:
20.03.2017
Geändert: 20.03.2017
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