Kopftuchdiskussion in Worb: «Der Leitfaden ist klar und gilt für alle Volksschulen»
Die Meldung hat Diskussionen ausgelöst: Eine Lehrerin der Primarschule Worb wurde nicht mehr weiterbeschäftigt, weil sie sich weigerte, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Sie trägt dieses aus religiösen Gründen, und in dieser Frage ist die Berner Bildungsdirektion klar: Die Volksschule müsse politisch und konfessionell neutral sein. Ein entsprechender Leitfaden hilft, das Thema im Kanton einheitlich zu behandeln.
Keine Arbeit mehr wegen einem Kopftuch? Vielleicht sogar fristlos entlassen? Geht denn das, in Zeiten des Lehrkräftemangels? Solche Fragen machten im Kafi BERN-OST die Runde. Auslöser war ein Beitrag der BernerZeitung unter dem Titel «Berner Lehrerin verlor ihre Stelle – weil sie ein Kopftuch trug», Schauplatz des Geschehens ist eine Worber Primarschule.
«Mehr möchte ich dazu nicht sagen»
Um es vorwegzunehmen: Wird eine Lehrerin nicht weiterbeschäftigt, weil sie aus religiösen Gründen ihr Kopftuch nicht ablegen will, geschieht das in der Regel nicht fristlos, sondern nach einem Prozess, der mehrere Monate dauern kann. Wie das in diesem konkreten Fall ablief, will Schulleiterin Katharina Hasler nicht erläutern: «Alle relevanten Informationen stehen im BZ-Artikel, mehr möchte ich dazu nicht sagen.»
An sich qualifiziert ...
Im erwähnten Artikel wird berichtet, dass die Lehrerin seit zweieinhalb Jahren an der Schule in einem kleinen Pensum angestellt ist und vorwiegend Sprachen unterrichtet. «Die Lehrerin sei qualifiziert, an ihrem Unterricht habe es nichts zu bemängeln gegeben, so die Schulleiterin», ist zu lesen. Weil sich auch keine Eltern über das Kopftuch beschwerten, sah die Schulleiterin zunächst offenbar keinen Grund einzuschreiten.
... aber die kantonalen Vorgaben sind klar
Dann allerdings habe sie der Schulinspektor darauf hingewiesen, dass das nicht mit den kantonalen Vorgaben vereinbar sei. Im Volksschulgesetz, unter Artikel 4 Freiheits- und Elternrechte, steht: «Die öffentliche Volksschule ist konfessionell neutral. Sie darf die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die im Zivilgesetzbuch geordneten Elternrechte nicht beeinträchtigen.» Das Kopftuchverbot, das im Kanton Bern bereits 2007 in einem entsprechenden Leitfaden festgehalten wurde, gilt übrigens nur für Lehrpersonen, nicht aber für Schülerinnen.
Ohne Kopftuch sei für sie nicht möglich
Es bedeutet , dass Lehrer:innen konfessionsneutral auftreten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Religion sie zugehören: Ein Jesuskreuz an der Wand des Klassenzimmers ist genauso wenig zugelassen wie ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch. Darauf wurde auch die Lehrerin – die sich offenbar persönlich nicht äussern wollte – hingewiesen. Nur, wenn sie sich daran halte, könne sie weiterarbeiten. Im Gespräch mit der Schulleiterin habe sich gezeigt, «dass das für sie nicht möglich ist».
Braucht es mehr Toleranz?
Wie erste Reaktionen bei uns im Kafi BERN-OST zeigten, lösen solche Berichte Fragen nach Toleranz und Verhältnismässigkeit aus. Und auch gemäss BZ-Bericht haben «einige Eltern nicht verstanden, dass man in Zeiten des Personalmangels eine qualifizierte Lehrerin mit Diplom nicht weiter unterrichten lasse. Und hätten sich mehr Toleranz gewünscht.»
Die Bildungsdirektion ist da klar
In dieser Frage hat die Berner Bildungsdirektion eine klare Haltung: Das Tragen von religiösen Symbolen wie dem Kopftuch sei gemäss dem Leitfaden «Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen und Traditionen in Schule und Ausbildung» untersagt, schreibt Yves Brechbühler, Leiter Kommunikation, auf Anfrage: «Der Leitfaden dient dazu, dass die Schulen im Kanton Bern dieses Thema einheitlich behandeln können.» Bei der Bildungsdirektion habe man zurzeit «keine Kenntnis von weiteren ähnlichen Fällen».
Unterricht soll konfessionell neutral sein
Grundlage für den Leitfaden ist Artikel 43 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Bern, der den Unterricht als konfessionell und politisch neutral verankert: «Dieser Leitfaden gilt sowohl für alle Volksschulen wie auch für die Schulen der Sekundarstufe 2», schreibt Brechbühler. Der Leitfaden werde derzeit revidiert, weil er in einigen Punkten nicht mehr im Einklang mit der Haltung der Bildungsdirektion stehe. «Dies wird aber keinen Einfluss auf die Regeln bezüglich des Tragens eines Kopftuchs haben.»
[i] Die aktualisierte Version des Leitfadens wird auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern aufgeschaltet und an die Schulen kommuniziert. Geplanter Veröffentlichungstermin ist das Frühjahr 2026.