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Kultursubventionen: Mühle Hunziken verzichtet

Die Mühle Hunziken verzichtet freiwillig auf einen Leistungsvertrag für die kommende Periode 2024–2027. Der Betrieb habe sich in den letzten Jahren so erfreulich entwickelt, dass man nicht mehr auf Geld der öffentlichen Hand angewiesen ist. Die Mühle Hunziken ist seit 2016 auf der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen.

Die Mühle Hunziken verzichtet auf Geld der Regionalkonferenz. (Bilder: muehlehunziken.ch/zvg)
In den vergangenen Jahren verzeichnete die "Mühli" Höchstwerte bei Publikumsinteresse und Auslastung. (Bild: muehlehunziken.ch)
Dank Aussenbühnen gibt es seit zwei Jahren auch im Sommer Programm. (Bild: zvg)

Der Regierungsrat hat im Juni die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen für die Leistungsperiode 2024–2027 beschlossen.

 

Die Mühle Hunziken habe sich schon vor Beginn der Leistungsvertragsverhandlungen in diesem Herbst dazu entschieden, sich von der Liste streichen zu lassen, schreibt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) in einer Mitteilung.

 

Die "Mühli"verzichtet damit auf den gemeinsam von der Standortgemeinde, dem Kanton und der Region Bern-Mittelland geleisteten Betriebsbeitrag.

 

Selbsttragender Betrieb

Die Mühle Hunziken sei zur Überzeugung gelangt, den Betrieb ab 2024 selbsttragend zu führen. Das Kulturprogramm wurde in den vergangenen Jahren dichter, Publikumsinteresse und Auslastung erreichten neue Höchstwerte. Dank eines im Rahmen der Covid-19-Hilfen von Bund und Kanton unterstützten Transformationsprojekts konnte die Institution in unmittelbarer Nähe zum Konzertlokal zwei neue Sommerbühnen schaffen, die zusammen mit der bestehenden Bühne ein ganzjähriges Kulturangebot ermöglichen.

 

Konsultativabstimmung im Dezember

Im Auftrag der Kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion führt die RKBM an der Regionalversammlung vom 15. Dezember eine Konsultativabstimmung zur Streichung der Mühle Hunziken von der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen durch.

 

[i] Die Kulturverträge 2024–2027 werden den Gemeinden an der ausserordentlichen Regionalversammlung vom 23. März 2023 zum Beschluss vorgelegt. Durch die Streichung der Mühle Hunziken reduzieren sich die Betriebsbeiträge an die neu 16 regional bedeutenden Kulturinstitutionen insgesamt um 35’000 Franken und betragen noch 51’621’500 Franken. Für die Regionsgemeinden sind die Auswirkungen gering.


Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 14.11.2022
Geändert: 14.11.2022
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