Land in der Lindholle zu verpachten – wer will?
Ein Stück Worb steht zur Pacht: Die Gemeinde vergibt auf Anfang nächstes Jahr ein mehr als fussballfeldgrosses Grundstück in der Lindholle. Gesucht sind engagierte Bewirtschafter:innen, die diese Parzelle ohne Kunstdünger und mit Sinn für Biodiversität nutzen möchten.
Ein landwirtschaftliches Grundstück sucht neue Hände: Die Parzelle Nummer 1623 in der Lindholle in Worb misst 8551 Quadratmeter – rund ein Zehntel mehr als ein Fussballfeld. Wer jetzt schon fantasiert, was sich mit einer solchen Fläche anfangen liesse, und alternative Freizeitangebote entwickelt, muss sich bremsen: Die Parzelle ist einzig für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gedacht.
Freie Hand bei der Nutzung
Wie diese Bewirtschaftung konkret aussehen müsse, lässt die Gemeinde offen. «Es ist keine Tierhaltung vorgeschrieben», erklärt Silvia Berger, Leiterin Planung & Umwelt der Gemeinde: Aktuell werde das Land als extensive Wiese genutzt. «Der neue Pächter kann dies aber auch anders handhaben.» Zurzeit sei das Land verpachtet – oder «in Gebrauchsleihe vergeben», wie sie es formuliert –, der gegenwärtige Gebrauchsleihnehmer habe seine Pacht auf Ende Jahr gekündigt.
Nur für «Selbstbewirtschaftende»
Ein Wohnhaus gehört nicht zum Pachtland, und bewerben können sich nur Personen, die das Land selbst bewirtschaften wollen. In der Ausschreibung der Gemeinde werden sie als «Selbstbewirtschaftende» bezeichnet, und sie müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Direktzahlungen erfüllen. «Pachtbetrieb und Wohnsitz müssen in der Gemeinde Worb liegen», ergänzt Silvia Berger.
Klare Regeln für die Pacht
Ein Pachtverhältnis zu einem vom Kanton vorgegebenen Zins dauert in der Regel sechs Jahre. Danach kann es jeweils um sechs Jahre verlängert werden, falls es nicht gekündigt wird. «Bei fahrlässiger Bewirtschaftung», sagt Berger, «kann der Vertrag jedoch ausserordentlich, auf Ende Jahr, durch die Gemeinde gekündigt werden.» Wo Fahrlässigkeit anfängt, wird nicht fix definiert.
Biodivers mit Hecken und ohne Neophyten
Aber klar ist: Der Gemeinde ist wichtig, dass die Parzelle «entsprechend dem Biodiversitätskonzept der Gemeinde Worb» bewirtschaftet wird. In den Pachtbedingungen steht dazu konkret: «Der Einsatz von Kunstdüngern und synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt.» Verlangt wird eine Grünlandnutzung mit Hecken, und ein:e Pächter:in muss sich bereit erklären, bei ökologischen Aufwertungen mitzuwirken. «Invasive Neophyten, insbesondere das Einjährige Berufkraut, sind frühzeitig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen», heisst es in der Ausschreibung.
Leitungsrecht und Fahrwegrecht
Und nicht zuletzt seien auch die Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug zu dulden. Was in diesem Fall darunter zu verstehen ist, erklärt Silvia Berger: «Es hat Leitungen auf dem Grundstück, die mit einer Dienstbarkeit geschützt sind. Ausserdem besteht ein Fahrwegrecht.» Heisst, wer die Parzelle pachtet, muss diese Leitungen dulden – egal ob es sich um Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen handelt – und darf sie weder entfernen noch beschädigen.
Das heisst: «Durchfahrt erlaubt»
Das Fahrwegrecht wiederum bedeutet: Personen, die laut Grundbuch das Recht haben, den Weg zu benutzen, müssen so passieren können, wie es dort festgehalten ist. Beispielsweise wird definiert, ob das für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Autos oder Velos gilt, oder ob das Recht nur für die Passage zu Fuss gilt, und auch, ob das für die Durchfahrt oder für die Zufahrt zu einem Wohnhaus gilt. Der Durchgang darf also nicht blockiert oder abgesperrt werden.
Bewerbung bis Mitte November
Interessierte, die bereit sind, all diese Auflagen zu erfüllen, müssen sich bis am 16. November schriftlich bei der Bauabteilung der Gemeinde Worb für die Pacht bewerben. Geeignete Bewerber:innen werden laut der Ausschreibung auf der Webseite von der Gemeinde persönlich unter die Lupe genommen: «Die Bewerbungsgespräche finden am 20. November 2025 am Nachmittag in der Gemeindeverwaltung von Worb statt.»
Die Gemeinde Worb vergibt mehrere Parzellen Pachtland an Pächter:innen. Hier geht es zur Pachtausschreibung für die Parzelle in der Lindholle. Fragen beantwortet Silvia Berger, Leiterin Planung und Umwelt: Mail silvia.berger@worb.ch oder Telefon 031 838 07 40. Die gemeinderätliche Weisung über die Vergabe von Pachtland in der Gemeinde Worb kann via bauabteilung@worb.ch bezogen werden.