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Leser:innenmail: "Es braucht klarere Regeln für die ZPP Obstgarten"

Die IG Anwohner Obstgarten antwortet auf das Leser:innenmail vom 5.4.2022.

Das Areal Obstgarten in Rubigen: Der Gemeinderat möchte die Bebauung des Landes ein zweites Mal mittels Zone mit Planungspflicht (ZPP) angehen. (Bild: rubigen-im-dialog.ch)

Unbestritten ist: Das Gebiet Obstgarten im Zentrum Rubigens soll bebaut werden.

 

Nachdem im November 2021 von der Stimmbevölkerung die damals präsentierte ZPP mit Referenzprojekt abgelehnt wurde, wurde kurz darauf vom Gemeinderat eine neue ZPP 2.0. präsentiert.

 

Beim Mitwirkungsanlass vom 17.3.2022 wurde aber deutlich, dass bei der Lancierung dieser neuerlichen ZPP nicht alles optimal gelaufen ist. Die Kommunikation aber auch das schnelle Voranschreiten stiessen auf Unmut.

 

Wir Anwohner des Dorfmattweges, welche uns letzten November stark für eine Ablehnung einer überdimensionierten Überbauung gemacht haben, haben gegenüber der neuerlichen Vorlage gemischte Eindrücke.

 

Auf der einen Seite unterstützen wir die Idee, die positiven Punkte einer ZPP zu nutzen. Auf der anderen Seite ist in der neuen Vorlage aus unserer Sicht vieles noch unklar und ungeregelt.

 

ZPP ja, aber klarere, transparente Regeln

Eine Überbauung dieses Areals ist sinnvoll, sowohl im Sinne der inneren Verdichtung, sowie der Nutzung brachliegender Wohnzonen im Zentrum der Gemeinde. Wir möchten aber gemeinsam mit der Gemeinde eine sinvolle Überbauung anstreben, welche den verschiedenen Anspruchsgruppen gerecht wird.

 

Deshalb streben wir an, die positiven Elemente einer ZPP zu nutzen, aber gleichzeitig mehrere Aspekte genauer zu regeln, damit die Bevölkerung abschätzen kann, auf was sie sich einlässt.

 

In der aktuell vorliegenden ZPP 2.0 ist viel zu wenig geregelt. Sie gibt dem Bauherrn zu viele Freiheiten und die Bevölkerung weiss nicht, in welcher Art die Überbauung sein wird. Darum muss in der ZPP mehr geregelt werden, damit (soweit möglich) überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten.

 

Vorteile einer ZPP

Gewisse Vorteile einer ZPP sind klar zu begrüssen. Dazu gehören zum Beispiel die Erschliessung via Thunstrasse/Stöcklimattweg statt via Dorfmattweg oder Moosstrasse/Stöcklimattweg oder das Trottoir auf dem Grundstück des Obstgartens entlang dem Dorfmattweg. Der Gemeinderat wie auch wir Anwohner möchten diese Elemente beibehalten und die Überbauung des Obstgartens nicht sich selbst überlassen.

 

Mit einer ZPP kann ebenfalls sichergestellt werden, dass ein Gesamtprojekt erstellt wird, wo das erhaltenswerte Bauernhaus sinnvoll eingebunden werden kann.

 

Was muss genauer geregelt sein

Zwar wurden vordergründig die heiss umkämpften Gebäudehöhen in der neuen ZPP angepasst, dies nach schriftlichen Eingaben mehrerer Stimmbürger im Rahmen der Mitwirkung. In der ZPP Obstgarten 1.0 waren Gebäude mit drei beziehungsweise vier Vollgeschossen geplant. In der ZPP Obstgarten 2.0 sind diese Gebäudehöhen auf zwei respektive drei Vollgeschosse beschränkt worden.

 

Allerdings, wenn man die Höhen genauer betrachtet, sieht man, dass das Referenzprojekt in der ZPP 1.0 teilweise tiefer war als die jetzt geplanten Höhen. Die neue ZPP übernimmt leider nicht die baulichen Masse gemäss des bestehenden Baureglements für den Obstgarten.

 

Unser Anliegen ist es, nicht den Fokus auf eine maximale Ausnutzung, sondern einer Gestaltung im Sinne der Rubiger Bevölkerung zu machen. Zumal es in unserer Region genügend Leerwohnungen gibt. Die Leerwohnungsziffer 2021 ist gem. Bundesamt für Statistik BFS mit 1.76 höher als der Schweizer Durchschnitt (Quelle: Raiffeisen.ch)

 

Entsprechend setzen wir uns dafür ein, auch mit unseren erneuten Mitwirkungen, dass die neue ZPP klare Regeln enthält.

 

Folgende Punkte sind uns dabei besonders wichtig:

· Die Höhen sollen auf die Masse der geltenden Baureglemente genommen werden. Wieso sollten neue Höhen bei gleicher Geschosszahl eingeführt werden?

· In der ZPP 2.0 sowie der Überbauungsordnung sind Masse aus dem geltenden Baurecht zu übernehmen.

· Insbesondere sind auch Gebäudelängen und Gebäudebreiten klar und transparent zu regeln.

· Weiter sollen die Grenzabstände definiert werden, damit auch hier alle die gleichen Rahmenbedingungen haben.

· Dem Mehrverkehr sollten wir so begegnen, dass durch eine tiefere Ausnutzung weniger Zusatzfahrten entstehen. Dies zusammen mit ergänzenden Massnahmen bei der Ein-/Ausfahrt in die Thunstrasse soll zu einer sinnvollen verkehrstechnischen Situation führen.

· Es sollen genügend Grün- und Spielflächen erstellt werden und diese auch einverlangt werden.

 

Dann würden alle mit einer ZPP Obstgarten 2.0 zufrieden sein

Nur mit der Aufnahme zusätzlicher und klarer Rahmenbedingungen und Regeln kann eine Überbauung sichergestellt werden, mit der Bevölkerung, Anwohner wie Gemeinde langfristig zufrieden sein können.

 

Dann könnten aber viele Vorteile realisiert werden:

· Mit den der Verankerung der zusätzlichen Regeln über Gebäudehöhen, -längen und -breiten sowie der anderen oben erwähnten Regeln in der ZPP wird eine stimmige Überbauung ermöglicht. Die Bevölkerung wüsste genau, auf was sie sich einlässt.

· Rubigen hätte damit zusätzliche Wohneinheiten, welche ins Dorfbild und ins Quartier passen.

· Mit der Erschliessung via Thunstasse/Stöcklimattweg wird das ganze Quartier nicht zusätzlich mit motorisiertem Verkehr belastet.

· Damit hätte Rubigen einen verkraftbaren Mehrverkehr und sichere Verkehrswege.

· Ein Trottoir entlang dem Dorfmattweg auf dem Grundstück des Obstgartens ist sichergestellt

· Das Bauernhaus ist gut in eine gesamtheitliche Überbauung integriert.

· Gestaltungsgrundsätze für die Gebäude und Vorgaben für die Gestaltung der Aussenräume werden verbindlich geregelt.


Autor:in
M. und T. Barrelet, V. und U. Stoupa-Krummen, S. Meier, M. und M. Kunz, C. Glauser, K. und D. Gosteli, U. und H. Habegger und weitere Anwohner:innen
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Erstellt: 04.05.2022
Geändert: 04.05.2022
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