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Lesermail: «Wir wollen die Behauptungen des Gegenkomitees richtigstellen»

Die geplante Umzonung Sternenmatt Worb gibt viel zu diskutieren. Dabei argumentiere das Gegenkomitee mit unkorrekten Behauptungen, finden die Befürworter:innen. Diesen Behauptungen möchte Guido Federer im Namen des Pro-Komitees, bestehend aus allen im Grossen Gemeinderat von Worb (GGR) vertretenen Parteien, in seinem Lesermail entgegenhalten.

«Dieses Bild zeigt die Ideen des Richtprojekts von der Badi aus im richtigen Massstab.» (Visualisierung: Pro-Komitee Sternenmatt)

«Das Gegenkomitee stellt auf seiner Homepage zahlreiche Behauptungen auf, welche nicht korrekt sind oder völlig unrealistische Erwartungen schüren. Leider hat sich das Gegenkomitee auch Streitgesprächen verweigert. Aus diesen Gründen möchte das Pro-Komitee, bestehend aus allen im GGR vertretenen Parteien, die Behauptungen auf diesem Weg richtigstellen.

 

Erhalt Sternen

Das Gegenkomitee behauptet, dass mit dem Projekt der Erhalt des Sternens als Gasthof gefährdet sei. Gerade die Wohnungen, welche auf der Sternenmatte entstehen, führen dazu, dass der Sternen in seiner Form als Gasthof und Kulturgut für Worb erhalten wird. Wird das Projekt abgelehnt, ist das langfristige wirtschaftliche Überleben des Betriebs in seiner heutigen Form in Gefahr. Dass der Sternen nicht zu Wohnungen umgebaut wird, war ein wichtiges Argument für die Familie Schneiter für den Zuschlag an die Halter AG.

 

Gebäudehöhe

Entgegen der Behauptung des Gegenkomitee werden keine 18 Meter hohen Bauten erstellt. Das Richtprojekt weist heute Traufhöhen von maximal 12.7 Metern auf, woraus Giebelhöhen von rund 15 Metern resultieren. Damit wird der Sternen mit rund 16 Metern Höhe weiterhin das höchste Gebäude auf dem Areal bleiben und die neue Siedlung vom Dorf her nicht wahrnehmbar sein.

 

Im Rahmen des Studienauftrags waren zudem Varianten mit bis zu sieben Geschossen geprüft und verworfen worden. Mit den vorgesehenen viergeschossigen Gebäuden kann dem Gebot der inneren Verdichtung nachgelebt werden und trotzdem bleiben grosse grüne Flächen vorhanden. Dieses Vorgehen entspricht auch den Forderungen aus den Werkstattgesprächen.

 

Mehrwertabschöpfung versus Gewinne

Das Gegenkomitee redet die Mehrwertabschöpfung von über drei Millionen klein und suggeriert, dass man mit einem anderen Vorgehen mehr Geld für die Gemeinde generieren könnte.

 

Damit überhaupt Gewinne für die Gemeindekasse entstehen können, müsste die Gemeinde das Areal zuerst kaufen und anschliessend selber bebauen. Alleine der Landkauf dürfte für die gut 11'000 Quadratmeter bei weit über zehn Millionen Franken liegen und damit auch ausserhalb des Rahmenkredits der aktiven Bodenpolitik. Ohne eine Wohnüberbauung wäre auch keine Mehrwertabschöpfung von drei bis vier Millionen möglich.

 

Zusätzlich werden durch die Halter AG auch die Kosten und die Realisierung des Gemeindespielplatzes, die Renaturierung des Bächu und die ökologische Aufwertung (Beseitigung der Altlasten Schiessplatz) übernommen. Alle diese Einnahmen sind für die Gemeinde und die Steuerzahlenden mit keinem Risiko verbunden. Wenn die Gemeinde das Areal kaufen und entwickeln würde, übernähme sie damit auch das Risiko.

 

Ideen wie die Realisierung eines Parkes mit Minigolf und Konzertarena gehören auf Grund der Nicht-Finanzierbarkeit ins Reich der Träume.

 

Mitwirkung

Das Gegenkomitee redet die grossen Anstrengungen zur Mitwirkung schlecht. Die Gemeinde hat jedoch die Planung mit der Halter AG gemeinsam durchgeführt und in der Planungsvereinbarung explizit auch die Partizipation mit der Bevölkerung festgeschrieben. Der Dialog wurde aktiv gesucht und geführt und zwar mit Nachbarschaft, Politik und Bevölkerung (Werkstattgespräche vor Planungsstart, Infoanlass, Mitwirkung, Partizipationsanlass Spielplatz, Parteien- und Nachbarschaftsdialog). Betreffend Dialog ist die Sternenmatt ein richtiges Vorzeigeprojekt. In diesem Prozess konnten auch viele Anliegen aufgenommen werden.

 

Verschiedene Mitglieder des Gegenkomitees waren sogar als Experten im Beurteilungsgremium des Studienauftrags vertreten und konnten ihre Interessen vertreten. Zudem haben Gegenkomitee-Mitglieder an mehreren Anlässen teilgenommen. Die Mitglieder des Gegenkomitees sind zu einem guten Teil Anwohner und vertreten vor allem Eigeninteressen und nicht das Gemeinwohl. Ihr Interesse ist primär die Erhaltung des vor allem Status Quo. Ein Anrecht auf freie Aussicht gibt es jedoch nicht.

 

Ortsplanung

Im Gegensatz zur Behauptung des Gegenkomitees entspricht die Sternenmatt einer sehr nachhaltigen Ortsplanung. Mit dieser Überbauung nehmen Gemeinde und Politik Ihren Volksauftrag wahr. Sie setzen die Innenverdichtung um, wie sie im Raumplanungsgesetz national aber auch in den Zielen des Gemeinde-Leitbildes gefordert wird. Zudem hat die Prüfung der Gemeinde ergeben, dass kein öffentlicher Bedarf für das Areal der Sternenmatt besteht. Die Alternative wäre die Einzonung von Landwirtschaftsland, was die Bevölkerung bereits in der letzten Ortsplanungsrevision abgelehnt hat.

 

Daneben hat die Gemeinde in einer Evaluation den Standort für einen öffentlichen Gemeindespielplatz gesucht, was seit über zehn Jahren ein Anliegen der Politik ist. Die Sternenmatt wurde auf Grund der zentralen Lage und der Nähe zu den Volieren als einer der präferierten Spielplatzstandorte eingestuft. Der Spielplatz kann aber nur mit der Überbauung Sternenmatt zusammen realisiert werden. Die Gemeinde muss diesen nicht einmal durch Steuergelder selbst finanzieren.

 

Visualisierung Projekt

Obenstehendes Bild zeigt die Ideen des Richtprojekts von der Badi aus im richtigen Massstab. Dies im Unterschied zu den Bildern der Gegnerschaft, welche den Betrachter offensichtlich täuschen will. Dort stehen die Gebäude auf dem Beckenrand statt auf der Halterparzelle, die Bäume der Badiwiese stehen hinter den neuen Gebäuden statt davor, die Gebäude sind nicht massstäblich und das Schwimmbecken ist doppelt so breit wie in der Realität.

 

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, der Sternenmatt am 3. März 2024 zuzustimmen.»


Autor:in
Guido Federer, Pro-Komitee Sternenmatt
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Erstellt: 21.02.2024
Geändert: 21.02.2024
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