Mirchel: Öffentliche Mitwirkungsauflage Richtplan Langsamverkehr

Mirchel

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Langsamverkehr zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

 

Die Unterlagen liegen vom 15. August bis 14. September 2019 in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf und können während der Öffnungszeiten, oder unabhängig davon im Internet unter www.mirchel.ch, eingesehen werden.

 

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Mirchel, Mirchelbergstrasse 10, 3532 Mirchel, zu richten.

 

Mirchel, 31. Juli 2019 

 

Der Gemeinderat


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Erstellt: 22.08.2019
Geändert: 22.08.2019
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