- Region
Mühle Hunziken: "Dieses Urteil bedeutet meinen Ruin"
Ein neues Urteil im vertrackten Handel um das Konzertlokal Mühle Hunziken: Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat eine Klage von Catherine Burkhart gegen Philipp Fankhauser abgewiesen. Dieser zeigt sich «sehr erfreut». Doch der Zank vor Gericht geht weiter.
Der Disput um den Verkauf der Mühle Hunziken in Rubigen hat ein erstes Opfer gezeitigt. Die Klage von Catherine Burkhart, der Tochter von Peter Burkhart (Mühli-Pesche), gegen Philipp Fankhauser ist vom Regionalgericht Bern-Mittelland abgewiesen worden. Catherine Burkhart muss die Gerichtskosten von 20 000 Franken übernehmen und der Gegenpartei eine Parteienentschädigung von über 21 000 Franken entrichten. «Dieses Urteil bedeutet finanziell meinen Ruin, sagt Catherine Burkhart. Und: «Philipp Fankhauser bringt mich um das Erbe.»
Um was ging es bei diesem Prozess, einem von vielen, die noch folgen werden in diesem unglücklichen und vertrackten Handel? Am 21. Juni 2011 wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, die unter anderem vorsah, dass Philipp Fankhauser die Mühle kaufen würde.
Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Erklärung sollte Catherine Burkhart ihre Anteile an der Mühle Hunziken Konzert GmbH an Fankhauser abtreten. Nur Letzteres wurde im September 2011 in die Tat umgesetzt. Fankhauser und seine Crew übernahmen in der Folge die Geschicke des Kulturlokalsin ihre Hände, ohne diese jedoch zu kaufen. Weil Fankhauser die Abmachungen der Absichtserklärung nicht eingehalten habe, wollte Catherine Burkhart nun ihre Anteile auf dem Gerichtsweg zurückfordern.
Das Gericht macht nun in seiner 18-seitigen Urteilsbegründung geltend, dass Catherine Burkhart bei Vertragsunterschrift zwar wohl vom Verkauf der Mühle an Fankhauser ausgegangen sei. Dass dieser Kauf zustande kommen würde, sei zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mit Sicherheit anzunehmen gewesen. Burkhart hätte aufgrund ihrer damaligen Informationen Zweifel daran haben müssen.
Es geht also unter anderem um die heikle Beurteilung, wie viel die unterschriebene Absichtserklärung wert ist, wie viel Skepsis also gegenüber den Absichten von Philipp Fankhauser angebracht gewesen wäre. So wird dessen Vorgehen - auch wenn er nun recht erhält - vom Gericht durchaus kritisch hinterfragt. «Die Arglosigkeit, um nicht zu sagen Naivität, mit der namentlich von Philipp Fankhauser zu Werke gegangen wurde, kann aus juristischer Optik nur erstaunen», schreibt der Gerichtspräsident im Urteil. Fankhauser wird darin in einer Mail an Mühli-Pesche wie folgt zitiert: «Ich will die Mühle zu deinen vorgeschlagenen Konditionen (...) Du hast mein Wort, dass ich Deine besprochenen Forderungen akzeptiere.» Erst als er von juristischer Seite beraten worden sei, seien eine Vielzahl offener Punkte angesprochen worden. Unter anderem der, dass in der Absichtserklärung kein konkreter Kaufpreis festgelegt worden sei.
«Das Urteil hat uns sehr überrascht», sagt Willi Egloff, der Anwalt von Catherine Burkhart. «Ob wir es weiterziehen werden, entscheiden wir nächste Woche.» Fraglich sei, ob Catherine Burkhart die hohen Kosten überhaupt bezahlen könne oder ob sie Konkurs anmelden müsse.
Weiter Verfahren werden folgen
Catherine Burkhart ist nicht nur überrascht. Sie ist empört: «Ich verliere das Vertrauen in die Gerichte und die Gerechtigkeit.» Hier werde ein Drecksspiel gespielt, sagt sie. Für die Miteigentümerin der Mühle ist klar, wenn das das letzte Wort sei, bleibe nur die Liquidation. «Wir werden die Mühle an neue Betreiber verkaufen müssen», droht Catherine Burkhart.
Der siegreiche Kontrahent Philipp Fankhauser - er weilt zurzeit in Kalifornien und schreibt für sein neues Album - nimmt hingegen «sehr erfreut» vom Urteil Kenntnis und bezeichnet es als «zentralen» Schritt im ganzen Verfahren. «Damit ist hoffentlich die Zukunft der Mühle Hunziken für viele Jahre gesichert.» Für Fankhauser ist klar, dass damit ein Knackpunkt der ganzen Sache geklärt ist. «Das Mühle-Hunziken-Team kann weiterarbeiten.» Ganz anders tönt es von Seiten Mühli-Pesche, der sich aus seinem Heim in Frankreich kämpferisch zu Wort meldet: «Ich nehme an, der Fall wird weitergezogen. Ich kann Gerichtspräsident Summermatter nicht ernst nehmen. In der Absichtserklärung steht klar, dass Philipp Fankhauser die Restparzelle erwirbt, er tritt also als Käufer auf, und es ging nicht, wie es im Urteil heisst, um die Bildung einer neuen Geschäftsleitung.»
Gewiss ist: Das Urteil, das den Parteien gestern schriftlich eröffnet wurde, ist nicht das erste und auch nicht das letzte im Kampf um die Mühle Hunziken. Weit gewichtiger als der Entscheid, der gestern eröffnet wurde, sei jener, den das Gericht über die Liquidation der Eigentümergemeinschaft der Mühle Hunziken zu fällen habe, sagt der Anwalt Willi Egloff. Pia Burkhard, die Ehefrau von Mühle-Gründer Peter Burkhart, und Catherine Burkhart wollen die Eigentümergemeinschaft mit Thomas Burkhart auflösen. Dies würde eine Versteigerung der Mühle nach sich ziehen. Ein provisorischer Termin für die Verhandlung wurde gemäss Egloff für Januar 2014 anberaumt.
Erstellt:
05.10.2013
Geändert: 05.10.2013
Klicks heute:
Klicks total:
Bei BERN-OST gibt es weder Bezahlschranken noch Login-Pflicht - vor allem wegen der Trägerschaft durch die Genossenschaft EvK. Falls Sie uns gerne mit einem kleinen Betrag unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies hier zu tun.