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Münsingen - Bedingte Geldstrafe für Autofahrt in den Bach
Die alkoholisierte Fahrt in die Giesse kostet den Fahrer eine Busse und eine bedingte Geldstrafe.
Im Januar dieses Jahres fuhr in Münsingen ein Mann sein Auto in die Giesse. Er hatte an der Sägegasse eine Brücke verpasst und war daneben den Hang hinunter gerollt. Anschliessend liess er das Auto im Bach stehen und ging nach Hause. (BERN-OST berichtete.) Die Kantonspolizei erfuhr am nächsten Morgen von dem Vorfall, machte den Fahrer ausfindig und fand ihn zuhause vor. Das Auto wurde von der Feuerwehr Münsingen und Schutz und Rettung Bern geborgen und abgeschleppt.
Nun wurde der Fall vor dem Regionalgericht verhandelt, wie die Berner Zeitung BZ schreibt. Offenbar hatte der Fahrer an diesem Januarabend tüchtig Bier und Kafi fertig getrunken. Dadurch habe er seinen fahruntüchtigen Zustand in Kauf genommen, so das Urteil. Die Polizei errechnete später, dass er mindestens 1,12 Promille Alkohol im Blut hatte. Nach dem Unfall habe er sich pflichtwidrig verhalten, indem er nach Hause ging anstatt die Polizei zu informieren.
Der Unfall und sein Verhalten kommen den Mann teuer zu stehen. Laut Berner Zeitung erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss er eine Busse bezahlen. Diese beträgt inklusive Gebühren und Auslagen 2300 Franken.
Erstellt:
07.04.2021
Geändert: 07.04.2021
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