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Münsingen - Ein Steinwurf ins Leere

Quelle
Berner Zeitung BZ

Ein Suchtkranker erreicht vor dem Obergericht einen Teilfreispruch. Das nützt ihm jedoch nur ein bisschen.

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Am Freitag wurde der Fall eines gewalttätigen Insassen des Psychiatriezentrums Münsingen (Bild) am Obergericht verhandelt. (Bild: Urs Baumann)
Auf einmal stand der Angeklagte auf, packte seinen Stuhl und hob ihn über den Kopf. So habe es sich abgespielt in einem Zimmer des Psychiatriezentrums Münsingen (PZM), sagte der 43-Jährige. Aber dann sei er schon von Angestellten gestoppt worden. Alles halb so schlimm, nur eine Drohgebärde, nichts passiert.
 

Das Obergericht, wo sich diese Demonstration am Freitag abspielte, sah es anders. Der Angeklagte hätte mit dem Stuhl sehr wohl jemanden schwer verletzen können, entschied das dreiköpfige Gremium und verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
 

Anders stufte das Gericht dafür einen zweiten Vorfall ein, der sich ebenfalls am 31. Januar 2014 im PZM ereignete. Der Angeklagte warf einen vier Kilo schweren Stein durch ein Fenster in ein Sitzungszimmer – traf aber niemanden. Im Zweifel für den Angeklagten sprach das Gericht ihn vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei. Der Mann habe von aussen nicht sehen können, ob sich im Zimmer Menschen befanden.
 

Damit erzielte der Angeklagte, der das erstinstanzliche Urteil vom vergangenen März angefochten hatte, einen Minisieg. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte ihn noch in beiden Fällen schuldig gesprochen. Auf das Strafmass wirkt sich der Teilfreispruch allerdings nur leicht aus. Das Obergericht senkte das Strafmass für die unbedingte Freiheitsstrafe um 4 auf 18 Monate.

Nichts geändert hatte sich seit der Verhandlung am Regional­gericht an den Positionen der Parteien. Verteidiger Martin Schmutz verlangte einen Freispruch. «Er war einfach nur hässig.» Nie und nimmer habe er jemanden verletzen wollen. Dafür wären der Stuhl und der schwere, aus beträchtlicher Distanz geworfene Stein keine ­geeigneten Mittel gewesen. Für Staatsanwältin Gabriela Mutti ­waren hingegen beide gefährliche Instrumente. «Der Angeklagte hat in beiden Fällen ohne Rücksicht auf Verluste gehandelt.»
 

Wie schon das Regionalgericht ordnete auch das Obergericht eine stationäre Suchttherapie für den Angeklagten an, der unter Alkohol- und Drogensucht leidet. Ausschlaggebend war ein Gutachten, das eine hohe Rückfallgefahr sowohl bezüglich der Sucht wie auch der Gewaltdelikte ortete. Zudem machte der Beschuldigte nicht den besten Eindruck auf die Richter – mit zunehmender Dauer wurde er fahrig und mürrisch.
 

Auch die Staatsanwältin hatte eine stationäre Therapie gefordert. Die ambulante Behandlung habe bisher nichts gebracht. Der Angeklagte hatte sich hingegen vehement gegen eine stationäre Therapie gewehrt. Wenn schon, sei eine ambulante Massnahme anzuordnen, sagte Schmutz. Sein Mandant habe seit rund drei Jahren keine Gewalt­delikte ausgeübt. «Es läuft relativ gut.»


Autor:in
Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 13.01.2018
Geändert: 13.01.2018
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