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Münsingen - Gemeinde bittet den FC zur Kasse

Der FC Münsingen wird zur Kasse gebeten. Eine erneuerte Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Fussballclub verpflichetet den Verein zu einer deutlich höheren Kostenbeteiligung am Sandreutenen - unter anderem 25'000 Franken pro Jahr für den Unterhalt des Rasenplatzes.

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Hierfür muss der FC Münsingen tiefer in die Tasche greifen: Rasenplatz des Sportplatzes Sandreutenen (Bild: Facebook.com/FCMuensingen).
Seit 2009 besteht zwischen der Gemeinde Münsingen und dem FC Münsingen eine Leistungsvereinbarung. Diese regelt den Unterhalt und die Benützung der Sportanlage Sandreutenen. Ende 2014 wurde die Verhandlungen über die Vereinbarung von der Gemeinde neu aufgerollt.

Höhere Miete und 25'000 Franken für den Unterhalt

Die erneuerte Vereinbarung enthält zwei wichtige Neuerungen: Einerseits wurde der Mietzins für den Sportplatz Sandreutenen von rund 7'500 auf 12'000 Franken pro Jahr erhöht. Andererseits verlangt die Gemeinde neu eine jährliche Abgabe von 25'000 Franken für den Unterhalt des Rasenplatzes. 

"Die Zusammenarbeit zwischen dem FC Münsingen und der Gemeinde ist natürlich nach wie vor sehr wichtig", betont Beat Moser, Münsinger Gemeindepräsident. Die Miete sei auch nur "moderat" erhöht worden, so Moser weiter. Der Mietzins von 1'000 Franken pro Monat umfasse die gesamte Anlage inklusive Bistro. 

1. Mannschaft soll sich am Rasenplatz beteiligen

Die grösste Veränderung sei der neu verlangte Beitrag von 25'000 Franken für den Unterhalt des Rasenplatzes. "Das Rasenspielfeld wird schwerwiegend von der 1. Mannschaft genutzt. Deshalb verlangen wir neu, dass sich der Fussballclub an dessen Unterhalt beteiligt", erklärt Moser. Kosten wie Neuinvestitionen, Ersatzbeschaffungen und Unterhalt können durch den FC Münsingen von diesem Betrag abgezogen werden.

Sämtliche Einnahmen durch Werbung, Vermietung von Spielfeldern und Betrieb des Bistros gehen weiterhin an den FC Münsingen, wie es in der Medienmitteilung der Gemeinde heisst.

Autor:in
Carla Reinhard, carla.reinhard@bern-ost.ch
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Erstellt: 03.07.2015
Geändert: 03.07.2015
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