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Schwand Münsingen: Beschwerde gegen Versteigerung

Schon seit längerem läuft offenbar ein Rechtsstreit zwischen dem Präsidenten der Bio Schwand AG Heinz Iseli und dem Berner Konkursamt. Iseli glaubt, dass bei der Versteigerung des Baurechts auf dem Münsinger Schwand nicht alles mit rechten Dingen zuging. Das berichtet die Berner Zeitung BZ.

Beim Rechtsstreit geht es um den Schwand-Stock, im Bild vorne ganz rechts. (Bild: bioschwand.ch/A. Blättler)

Anfang November versteigerte das Konkursamt Bern das Baurecht für den Münsinger Schwand. Grund war der Konkurs der Bio Schwand AG, die auf dem Schwand ein Zentrum für Biolandbau etablieren wollte. Den Wert der Liegenschaften auf dem Gelände hatte das Konkursamt mit 8,45 Millionen Franken veranschlagt. Zur Überraschung fast aller Beteiligten verzichtete der Kanton Bern auf sein Vorkaufsrecht und der Zuschlag ging an die eigens gegründete WBS AG mit Sitz in Konolfingen - für fünf Millionen Franken.

 

Zehn anstatt neun Gebäude

Dagegen hat Heinz Iseli, Gründer und Präsident der Bio Schwand AG, laut der Berner Zeitung BZ Beschwerde eingereicht. Er fordert, den Zuschlag rückgängig zu machen. «Vorgängig war in den Steigerungsunterlagen und in einem Inserat von neun Gebäuden im Wert von 8,45 Millionen Franken die Rede», sagte Iseli der Zeitung. Tatsächlich seien dann aber zehn Gebäude versteigert worden, ohne dass der geschätzte Wert angepasst worden sei.

 

Beim zehnten Gebäude handelt es sich um den sogenannten Schwand-Stock Iseli, der mit einem Unterbaurecht belegt ist. Heinz Iseli und seine Frau wohnen darin und vermieten auch Wohnungen weiter. Sie hatten es 2014 für rund 1,1 Millionen Franken gekauft.

 

Obergericht wies Beschwerde ab

Weder sei das Haus von Expert:innen geschätzt worden, noch sei es von Interessent:innen je besichtigt worden, so Iseli. Stephan Zihler, der hinter der WBS AG steht, habe das Gebäude damit sozusagen geschenkt gekriegt. Laut dem BZ-Bericht hat das Obergericht die Beschwerde bereits am 21. Februar abgewiesen. Der Zuschlag sei korrekt erfolgt und das Unterbaurecht sei vom Zuschlag nicht auszunehmen. Es weist auch die Rüge zurück, wonach höhere Gebote gefallen wären, falls die Interessenten von dem weiteren Gebäude gewusst hätten.

 

Laut dem Zeitungsbericht will Heinz Iseli diesen Gerichtsentscheid ans Bundesgericht weiterziehen.


Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 16.03.2023
Geändert: 16.03.2023
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