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Münsingen - SVP will Stromabgabe kippen
Die Konzessionsabgabe für Energieversorgungsunternehmen gab im Vorfeld der Münsinger Parlamentssitzung zu reden, wie BERN-OST berichtete. Konkret ging es um ein neues Reglement. Die SVP befürchtete eine Erhöhung der Abgabe durch die Hintertür. Das Parlament hat die Änderung nun gutgeheissen.
Im Zusammenhang mit dem neuen Stromversorgungsgesetz des Bundes wurde das neue Reglement zur Konzessionsabgabe nötig. "Es geht eigentlich nur darum, die rechtliche Grundlage für eine Abgabe zu schaffen, die sowieso schon erhoben wird", sagte die zuständige Gemeinderätin Stefanie Feller (GLP) an der Parlamentssitzung.
Bis anhin galt für den Ortsteil Münsingen das Reglement der InfraWerke Münsingen von 2016. Damit konnte die Abgabe zwischen 1.7 und drei Rappen pro Kilowattstunde betragen. Über die Höhe des Betrags entschied der Gemeinderat. Der Betrag sei immer bei 1.7 Rappen geblieben, so Feller. Die neuen Ortsteile Tägertschi und Trimstein sowie das Psychiatriezentrum (PZM) bezahlten dagegen 1.5 Rappen, weil sie den Strom von der BKW bezogen.
Gleiche Regelung für alle
Mit dem neuen Reglement gilt für sie ebenfalls die Bandbreite von 1.7 bis drei Rappen und dass der Gemeinderat den effektiven Betrag festlegt. Zudem bezahlen sie neu gleich viel, wie der Ortsteil Münsingen, also 0.2 Rappen mehr als vorher. Dem Gemeinderat geht es um Fairness. Bei einer Ablehnung wäre es zu einer Ungleichbehandlung gekommen. Mangels rechtlicher Grundlage hätten Trimstein, Tägertschi und das PZM dann nichts mehr bezahlen müssen, Münsingen hingegen schon.
Gegen eine Gleichbehandlung hatte die SVP nichts. Jedoch war ihr die Entscheidungsmacht des Gemeinderates angesichts der aktuellen Situation auf dem Strommarkt ein Dorn im Auge. Mit einem Antrag wollte sie erwirken, dass der Betrag auf 1.7 Rappen gedeckelt wird und nicht auf drei Rappen erhöht werden kann. "Es geht um hohe Beträge, wenn die Bandbreite der Abgabe ausgeschöpft wird", sagt SVP-Parlamentarier David Fankhauser zu BERN-OST. Über 750'000 Franken jährliche Mehreinnahmen könnte der Gemeinderat theoretisch beschliessen. Mit der Annahme des SVP-Antrags hätte er bei einer Erhöhung das Parlament fragen müssen. Doch die grosse Mehrheit des Parlaments überzeugte die Argumentation des Gemeinderates: "Es geht nicht um eine Abgabe, die kurzfristige Veränderungen im Strompreis ausgleichen soll, sondern um eine Gebühr für die Nutzung von öffentlichem Grund", so Feller.
SVP will Volksvorschlag machen
Vor der Parlamentssitzung hatte die SVP bereits verlauten lassen, dass sie bei einer Annahme des neuen Reglements allenfalls das Referendum ergreifen würde. Dieser Drohung leistet sie nun Folge mit einem Zusatz: Die Partei will einen Volksvorschlag machen, wie eine Nachfrage von BERN-OST ergab. Die Bevölkerung solle damit den Entscheid des Parlaments nicht nur ablehnen, sondern gleichzeitig auch über eine Deckelung des Betrags entscheiden können. Die SVP wird dabei voraussichtlich vorschlagen, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet neu der bisherige Betrag von Trimstein, Tägertschi und dem PZM von 1.5 Rappen gelten solle.
Die Beschlüsse
Energieversorgungsunternehmungen - Reglement und Vertrag zur Konzessionsabgabe
Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch Energieversorgungsunternehmungen wird genehmigt und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, den Konzessionsvertrag mit der BKW auszuhandeln und zu unterzeichnen.
Kantonspolizei - Kreditgenehmigung für Einkauf Leistungen
Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die eingekauften Leistungen bei der Kantonspolizei von
98'066 Franken werden genehmigt.
Regionalkonferenz Bern-Mittelland - Vernehmlassung Kulturverträge 2024 - 2027
Die Vernehmlassungsantwort zu Handen der Regionalkonferenz Bern-Mittelland wird genehmigt.
Gebührenerhebung Nutzung von Gemeindeliegenschaften durch Ortsparteien - Postulat GLP-
Fraktion und Mitunterzeichnende
Das Postulat wird erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
Erstellt:
15.09.2022
Geändert: 15.09.2022
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