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Münsingen - Schiessanlage erhält neuen Kugelfang
Ab Januar 2020 darf bei den Schiessanlagen nicht mehr ins Erdreich geschossen werden. Die Schiessanlage Münsingen muss aus diesem Grund saniert werden. Der Gemeinderat genehmigte einen entsprechenden Investitionskredit.
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern hat verfügt, dass ab dem 1. Januar 2021 bei den Schiessanlagen nicht mehr ins Erdreich geschossen werden darf, wie der Münsinger Gemeinderat mitteilt. Ebenfalls sei es nicht mehr zulässig in Holzwände als Kugelfang zu schiessen. Es müsse ein Kugelfangsystem eingebaut werden.
Die Erstellung der neuen Kugelfanganlage bei der Schiessanlage ist für den Sommer 2019 geplant. "Der Gemeinderat genehmigt einen Investitionskredit für die notwendigen Arbeiten bei der 300-Meter- sowie der 50-Meter-Anlage in der Höhe von Brutto 192 000 Franken", heisst es in der Mitteilung.
Keine Gefährdung durch belastete Erde
Eine Gesamtsanierung des belasteten Erdreichs im Bereich des 300 -Meter-Kugelfangs sei zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig, da keine besondere Gefährdung, wie zum Beispiel eine Grundwasserschutzzone, bestehe.
Erstellt:
17.02.2019
Geändert: 17.02.2019
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