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Münsingen - Täter? Oder nicht doch eher Opfer?
Viele fragen sich, ob der Autofahrer, der am Dienstag bei Münsingen einen Fussgänger zu Tode gefahren hat, ebenfalls bestraft wird.
Der Mann irrte quer über die Autobahn. Schaffte mit viel Glück die Fahrbahn in Richtung Bern. Kletterte über die Leitplanke, bevor es auf der Gegenfahrbahn nach Thun passierte: Der 21-jährige Schweizer wurde von einem Auto erfasst, zu Boden geschleudert und tödlich verletzt. Noch ist die Erinnerung wach an den Unfall vom Dienstagnachmittag auf der A 6 bei Münsingen.
Und noch ist die Betroffenheit gross über den tragischen Todesfall – gleichzeitig rückt nun aber auch das Schicksal jenes Autofahrers ins Bewusstsein, der die Kollision wohl nicht vermeiden konnte. Ob ihm nun ein Verfahren droht wie jenem Lenker, dem im Mai 2016 auf der A 6 bei Lyss Ähnliches widerfuhr?
Dieser Lenker stand vor gut einem Jahr vor Gericht, weil er an dem für ihn so schicksalhaften Frühsommertag im Morgengrauen über eine junge Frau gefahren war. Sie hatte sich in voller Absicht auf die Fahrbahn gelegt, wie die nachfolgenden Untersuchungen ergaben. Nach einer feucht-fröhlichen Party und einem Streit mit dem Freund wollte sie sich das Leben nehmen.
Der Lenker realisierte zu spät, was vor ihm lag, und konnte auch mit einer Vollbremsung nichts mehr ausrichten. Vor Gericht galt er deshalb als Täter. Dass er nicht schneller als mit den erlaubten 100 Stundenkilometern unterwegs war, nützte ihm nichts. Im Verkehr müsse man auf Sicht anhalten können und das Tempo auch mal unter die erlaubte Limite senken, sagte die Richterin. Und verhängte eine Busse sowie eine bedingte Geldstrafe.
An diesem Urteil, das weitherum Aufsehen erregte, ja Empörung auslöste, konnte auch der flammende Appell des Lenkers nichts ändern. «Ich bin nicht Täter, sondern auch Opfer», sagte er. Und: Seit dem Unfall gehe es ihm so schlecht, dass er krankgeschrieben sei.
Schweigsame Polizei
Auch dem Autofahrer vom Dienstagnachmittag wird es nicht sonderlich gut gehen. Mit gutem Grund bot die Polizei «das Careteam zur Betreuung der betroffenen Personen» auf, wie sie damals in einer Mitteilung festhielt. Dem fügte sie gestern nichts wesentlich Neues bei – ausser eben, dass der Überfahrene mittlerweile als 21-jähriger Schweizer identifiziert sei. Auf weitere Fragen ging sie nicht ein, und so bleibt das, was nun mehr und mehr ins Zentrum rückt, vorderhand ohne Antwort: Was passiert mit dem Autofahrer?
Erstellt:
21.09.2018
Geändert: 21.09.2018
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