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Münsingen - Rasend in den Knast

Quelle
Berner Zeitung BZ

Ein junger Autolenker muss nach einem Tempoexzess ein halbes Jahr ins Gefängnis. Er war vorbelastet.

Es war eine krasse Tempoüberschreitung. Das mobile Radargerät stand am 31. Januar 2018 zwischen Münsingen und Wichtrach im Gebiet Neuhaus, als sich gegen 21 Uhr ein Auto mit «massiv überhöhter Geschwindigkeit» näherte, wie es später in der Medienmitteilung der Kantonspolizei Bern hiess. Die Messung ergab – nach Abzug der Toleranz von 7 Stundenkilometern – einen Wert von 168 Kilometern pro Stunde. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 60. Die Kantonspolizei konnte den Lenker kurz darauf identifizieren. Der damals 20-Jährige musste seinen Ausweis auf der Stelle abgeben, das Auto wurde sichergestellt. Der Lenker müsse sich wegen des Raserdelikts vor der Justiz verantworten, schloss damals das Communiqué.

 

Es war aber nicht die Berner Justiz, die sich mit dem Fall beschäftigte, sondern jene im Kanton Freiburg. Denn der junge Lenker hatte gut drei Monate zuvor bereits im Nachbarkanton die erlaubte Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten. Mit 149 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde war er durch einen Autobahntunnel bei Murten gebrettert. Ohne Licht und mit einem defekten Tacho, weil der Alternator nicht mehr funktionierte.

 

Leicht milder

Kürzlich verurteilte das Kantonsgericht Freiburg den Raser zu einer Gefängnisstrafe von 27 Monaten, 6 davon unbedingt. Es korrigierte das Urteil des Strafgerichts in Murten nur leicht. Dieses hatte im Dezember 2018 den unbedingten Teil der Strafe noch auf 8 Monate festgesetzt. Der verurteilte Lenker versuchte mit seiner Beschwerde am Kantonsgericht eine bedingt ausgesprochene Strafe von maximal 24 Monaten zu erreichen.

 

Für das Kantonsgericht kommt eine bedingte Strafe aufgrund der Chronologie von verschiedenen Vorfällen nicht infrage. Der Mann baute, kurz nachdem er den Ausweis im Mai 2016 erlangt hatte, einen Selbstunfall, weil er die Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst hatte. Deswegen wurde er per Strafbefehl verurteilt, und ihm wurde der Ausweis im Sommer 2017 für einen Monat entzogen. Nur wenig später folgten innert kurzer Zeit die beiden massiven Tempoüberschreitungen. Der Vollzug zumindest eines Teils der Strafe soll ihm eine Warnung sein.

 

Mangelnde Einsicht

Die Widerhandlungen seien jedes Mal schwerer geworden, schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil. Die Einsicht des Lenkers sei ungenügend. So bereue er zwar den Vorfall in Münsingen. Aber nicht etwa wegen der Gefährlichkeit, sondern wegen des daraus entstandenen Aufwands. Und zum Vorfall im Tunnel erklärte er, er habe diesen so schnell wie möglich verlassen wollen, um nicht darin stecken zu bleiben. Bevor er den Führerausweis wieder erlangen könne, müsse er einen Psychotest absolvieren und bestehen, erwähnt das Gericht.


Autor:in
Hans Ulrich Schaad, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 22.08.2019
Geändert: 22.08.2019
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