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Münsingen/Bolligen - Fünf Jugendheime werden privatisiert
Die Regierung will für alle Jugendheime gleich lange Spiesse schaffen. Deshalb werden die fünf kantonalen Institutionen in zwei Jahren privatisiert. Was das für diese bedeutet, ist noch unklar.
Zuerst die Spitäler, dann die psychiatrischen Kliniken und jetzt die Kinder- und Jugendheime: Der Kanton Bern privatisiert immer mehr Verwaltungseinheiten. Gestern teilte der Regierungsrat mit, dass die fünf Heime, die sich noch im Besitz des Kantons befinden, per Anfang 2022 als selbstständige Unternehmen funktionieren sollen. Betroffen von dieser Umstrukturierung sind das Schulheim Schloss Erlach, das Schulheim Landorf-Schlössli in Köniz und Kehrsatz, das Jugendheim Lory, die Sprachheilschule Münchenbuchsee und die Beobachtungsstation Bolligen inklusive BEO Sirius.
Begründet wird die Ausgliederung unter anderem damit, dass so gleich lange Spiesse mit vergleichbaren privaten Institutionen geschaffen würden. Denn von einer Gleichbehandlung kann im Berner Heimwesen bis heute keine Rede sein. Vier Direktionen und fünf verschiedene Ämter beschäftigen sich mit den Leistungen für Kinder mit Förder- und Schutzbedarf. Zudem gibt es zwei verschiedene Finanzierungssysteme.
Seit mittlerweile über fünf Jahren ist das kantonale Jugendamt daran, Licht ins Dunkel zu bringen. Das Ziel: Aufsicht und Steuerung aus einer Hand. Mitte 2019 fand die Vernehmlassung für ein entsprechendes neues Gesetz statt.
Keine Defizitgarantie mehr
Die nun angekündigte Verselbstständigung der kantonalen Heime sei ebenfalls ein Schritt in Richtung einheitlicher Strukturen, sagt Amtsleiterin Andrea Weik. Würde die Ausgliederung nicht erfolgen, gäbe es auch künftig Unterschiede zwischen den fünf kantonalen und den 87 privaten Institutionen. «Dies, weil die kantonalen Einrichtungen anders finanziert werden», so Weik. Durch die Verselbstständigung würden die betroffenen Heime nun einen grösseren Handlungsspielraum erhalten. Jedoch wird der Kanton künftig auch ein allfälliges Defizit der fünf Institutionen nicht mehr übernehmen. Das finanzielle Risiko wird somit grösser.
Problematisch war bisher zudem, dass der Kanton sowohl für den Betrieb als auch die Aufsicht der betroffenen Heime zuständig war. «Hinsichtlich der Gewaltentrennung ist das nicht optimal», sagt Weik. Welche Rechtsform die Institutionen haben werden, ist noch nicht klar.
Vor- und Nachteile
Bei den Heimen reagiert man zurückhaltend auf die Neuigkeit. Heinz Lütolf, Leiter im Schulheim Landorf-Schlössli, sagt etwa, dass eine Privatisierung schon längere Zeit ein Thema sei. Trotzdem beginne der Prozess erst jetzt, es sei noch zu früh, sich konkret zum Vorhaben zu äussern. Selbstverständlich gebe es aber diverse offene Fragen, die geklärt werden müssten. «Jede Veränderung bietet auch Chancen. Wir werden deshalb offen in die anstehenden Arbeiten einsteigen», so Lütolf.
Auch Eliane Michel, Direktorin Jugendheim Lory, sieht in der Privatisierung Vor- und Nachteile. «Wir werden gewisse Schwerfälligkeiten der Kantonsverwaltung ablegen können», sagt sie. So dürften die Entscheidungswege kürzer werden und in verschiedenen Bereichen wie etwa der Informatik kostengünstigere Lösungen realisiert werden können, als sie der Kanton heute umsetze. Gleichzeitig steige aber auch das Unternehmensrisiko. «Als Verwaltungseinheit haben wir keine Rückstellungen. Deshalb benötigen wir eine Mitgift, damit wir überhaupt eine Chance haben, weiterzubestehen», sagt Michel.
Entscheidend sei, dass die Arbeiten nun rasch angepackt werden und sich die betroffenen Institutionen mit ihren Erfahrungen auch einbringen könnten. Michel: «Der 1. Januar 2022 kommt schon bald.»
Erstellt:
13.11.2019
Geändert: 13.11.2019
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