350 neue Wohnungen im Zentrum geplant
Mit der Planung «Bahnhof West» soll in Münsingen in unmittelbarer Bahnhofnähe ein neues Quartier entstehen. Damit sollen neue Wohnungen geschaffen werden sowie Platz für Gewerbe und Detailhandel.
Am Bahnhof in Münsingen – zwischen Senevita und dem Jumbo – soll ein neues Quartier entstehen. Neun Häuser sind geplant, die zwei höchsten Neubauten an der Industriestrasse haben neun Geschosse und sind bis zu 30 Meter hoch. Zum Vergleich: Das Senevita-Gebäude in der Nähe zählt sechs Stockwerke. Die neuen Häuser bieten Platz für 300 bis 350 Wohnungen für 600 bis 700 Personen. Vorgesehen seien hauptsächlich 2,5- bis 4,5-Zimmerwohnungen zur Miete oder im Eigentum. Zehn Prozent der Wohnungen sollen besonders günstig vermietet werden.
Ausserdem sind Flächen für Gewerbe, Büro, Dienstleistungen und Detailhandel geplant und grosszügige Freiräume sollen Aufenthaltsqualität schaffen. Drei kleine Plätze an den Einmündungen zu Dorfmattweg, Belpbergstrasse und zum West-Ast der Industriestrasse eignen sich laut Gemeinde als Standorte für ein Café oder einen Quartiertreff und sollen zum Verweilen und Austausch einladen.
Gewerbe und Infrastruktur
Denkbar seien Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetriebe, Kleingewerbe und Ateliers. Am Standort des heutigen Jumbo soll erneut ein Detailhandelsgeschäft einziehen, wodurch die für Kleinbetriebe wichtige Laufkundschaft gesichert ist, schreibt die Gemeinde.
Bis auf einige wenige Kurzzeitparkplätze an der Industriestrasse befinden sich die Autoabstellplätze in Tiefgaragen. Die Zu- und Ausfahrten konzentrieren sich auf Industriestrasse, Belpbergstrasse und Dorfmattweg. Letzterer sei ausschliesslich für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung vorgesehen.
Was passiert mit der «Filzi»
Die «Filzi» an der Industriestrasse 4 soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, da sie einen hohen identitätsstiftenden Wert für den Ort hat, auch wenn sie laut Bauinventar nicht als erhaltens- oder schützenswert gilt. Ob ein Erhalt möglich sei, hänge von Bausubstanz, Sanierungskosten und künftigen Nutzungsmöglichkeiten ab. Im Gebiet der Firma Martignoni ist ein mittel- bis langfristiger Weiterbetrieb wie auch eine neue Nutzung gesichert, schreibt der Gemeinderat.
Nachhaltige Energie und Quartiergestaltung
Die Neubauten werden an die Fernwärme angeschlossen; falls diese bis zum Baugesuch nicht erneuerbar ist, kommen auch andere Lösungen infrage. Die Hauptleitungen der Fernwärmeversorgung bestehen bereits.
Das neue Quartier wird nach dem Prinzip der Schwammstadt gestaltet, um ein Mikroklima zu schaffen: Möglichst viel Regenwasser soll zurückgehalten, versickert und verdunstet werden. Dies kühle die Luft an heissen Tagen und entlastet bei Starkregen die Kanalisation.
Gesamtplanung und Umsetzung
Die Planung über die Grundstücksgrenzen hinweg stelle sicher, dass am Ende eine schlüssige und gut gestaltete Gesamtüberbauung entsteht, heisst es weiter. Gleichzeitig ermöglicht sie eine etappierte Umsetzung der einzelnen Gebietseinheiten. Die Planung berücksichtigt die Bedürfnisse der Gemeinde und der Grundeigentümer und erfüllt den ortsbaulichen Qualitätsanspruch.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeindefinanzen werde mit einem positiven Effekt gerechnet, so der Gemeinderat. Die Grundeigentümer zahlen eine Abgabe für die Planungsmehrwerte, die durch die höhere Nutzung des Gebietes entsteht. Erste Berechnungen gehen von einer Mehrwertabgabe von sieben bis zehn Millionen Franken aus. Dieses Geld fliesst in eine Spezialfinanzierung und wird insbesondere für den Ausbau von Infrastrukturanlagen verwendet.
Wie weiter?
Der Gemeinderat hat die Anpassung der Bestimmungen zur Zone mit Planungspflicht ZPP B «Bahnhof West» zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben, die bis zum 16. Februar 2026 läuft und mit einer Informationsveranstaltung am 3. Dezember 2025 begonnen hat. Die überarbeitete Planung basiert auf einem Richtprojekt, das in einem Verfahren mit Workshops und unabhängiger Fachbegleitung erarbeitet wurde. Nach Auswertung der Mitwirkung folgt die kantonale Vorprüfung, danach die öffentliche Auflage und die Entscheidung des Gemeindeparlaments, die dem fakultativen Referendum unterliegt.
Anschliessend reicht der Gemeinderat die Vorlage zur Genehmigung an den Kanton ein und erarbeitet gestützt auf die ZPP die Überbauungsordnungen. Die Strassenarbeiten sind ab 2029, die ersten Gebäude ab 2030 geplant.
Wird die Änderung der ZPP abgelehnt, bleiben die aktuellen Bestimmungen in Kraft, das Entwicklungsgebiet an bester Lage bleibt ungenutzt, und die Industriestrasse kann vorerst nicht an die Bahn verlegt werden. Dies könnte zu weiter steigenden Mieten und Grundstückpreisen führen, und entstehender Wohnraum in umliegenden Gebieten würde zusätzlichen Verkehr verursachen.