Energie Grosshöchstetten

Neue Eigentümerstrategie für die ENGH

Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat die überarbeitete Eigentümerstrategie der Energie Grosshöchstetten AG (ENGH) genehmigt. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung vom März 2024.

image 989310
Mit der neuen Eigentümerstrategie legt die Gemeinde Grosshöchstetten die künftigen Rahmenbedingungen für die ENGH fest.

Mit der Überarbeitung passt die Gemeinde ihre Vorgaben als Eigentümerin an die aktuellen Herausforderungen im Energiesektor an. Die Strategie regelt unter anderem die Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Ziele, die Berichterstattung an den Gemeinderat sowie die Zusammensetzung des Verwaltungsrats.

 

Als Kerngeschäft definiert die Eigentümerstrategie neu die Stromversorgung. Der Ausbau und Unterhalt des Stromnetzes sowie die Integration dezentraler Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher erhalten mehr Gewicht.

Auch die wirtschaftlichen Ziele wurden angepasst. Künftig stehen eine langfristig solide Finanzierung und die Investitionsfähigkeit der ENGH im Vordergrund. Die bisher festgelegten Mindestdividenden und Dividendenziele entfallen. Gewinne sollen wenn möglich im Unternehmen verbleiben, um Investitionen in die Netzinfrastruktur und die Energiewende zu finanzieren. Langfristig wird eine Ausschüttungsquote von 50 Prozent des Gewinns der steuerpflichtigen Geschäftsbereiche angestrebt, sofern es die finanzielle Situation zulässt.

Neu wird auch der Informationsaustausch zwischen der ENGH und der Gemeinde ausgebaut. Der Verwaltungsrat soll den Gemeinderat regelmässig mit Quartalsberichten sowie jährlich über die finanzielle Entwicklung, die Investitions und Finanzplanung, das Budget, Unternehmensrisiken, den Zustand der Netzinfrastruktur, die Versorgungssicherheit, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Umsetzung der Eigentümerstrategie informieren.

 

Erstmals enthält die Eigentümerstrategie Vorgaben zu Kooperationen und Beteiligungen. Die Stromversorgung soll vollständig im Eigentum der ENGH und damit der Gemeinde bleiben. Im Bereich Fernwärme kann die ENGH künftig Tochtergesellschaften gründen oder sich gemeinsam mit Partnern an Unternehmen beteiligen.

Eine weitere Änderung betrifft den Verwaltungsrat. Künftig soll ihm kein Mitglied des Gemeinderats mehr angehören. Die Besetzung soll ausschliesslich nach fachlichen Kompetenzen erfolgen.

Diese Version verzichtet weitgehend auf Formulierungen aus der Medienmitteilung und konzentriert sich auf die tatsächlichen Beschlüsse. Das wirkt sachlicher und entspricht eher dem Stil einer Regionalzeitung.


Autor:in
pd/pg, info@bern-ost.ch
Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 09.07.2026
Geändert: 09.07.2026
Klicks heute:
Klicks total: