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Niederhünigen - Kampf um die Linde ist vorbei
Bereits im Frühling wollte die Gemeinde Niederhünigen die Linde im Dorfzentrum fällen. Beschwerden verzögerten das Vorhaben jedoch – nun sind sie vom Tisch.
Die Linde im Dorfzentrum ist ein Wahrzeichen von Niederhünigen – und sie sorgte in den letzten Monaten für ordentlich Streit. Denn die Gemeinde will den Baum eigentlich längst fällen. Doch das rief Naturschützer auf den Plan. Diese versuchten, das Vorhaben der Gemeinde mittels Beschwerden zu verhindern. Erfolgreich waren sie damit nicht: Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) ist nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Einstimmig dafür
Die Dorflinde ist alt. Manche schätzen sie auf 300, andere auf über 500 Jahre. In der Vergangenheit war das Fällen des Baumes immer wieder Thema im Dorf. Sie steht direkt auf der Kreuzung und störe somit den Verkehr, wurde argumentiert. Gefällt wurde die Linde jedoch nicht, zu gross war der Widerstand in der Bevölkerung.
Im letzten Jahr hat der Wind gedreht. Der kranke Baum wurde im Dorf zunehmend als Sicherheitsrisiko gesehen. Man befürchtete, dass Äste abfallen könnten. An der Gemeindeversammlung im Dezember besiegelten die Bürgerinnen und Bürger schliesslich das Schicksal der Linde. Deren Fällung verknüpfte der Gemeinderat dabei mit der Sanierung der Kalchofenstrasse. Er will die Kreuzung dadurch übersichtlicher machen. Die Strasse erhält zudem einen neuen Belag, neue Leitungen und einen verbesserten Hochwasserschutz. Der entsprechende Kredit wurde ohne Gegenstimme angenommen. Und auch während der öffentlichen Auflage ging keine Einsprache gegen das Baugesuch ein.
Beschwerden sind ungültig
Im Frühling sollte der Baum gefällt werden. Doch die Nachricht davon weckte das Interesse von Naturschützern aus der ganzen Schweiz. Darunter Baumexperten wie Fabian Dietrich und Michel Brunner oder der Verein Leafpolitics. Mit 550 Jahren handle es sich um einen der ältesten Bäume in der Schweiz, begründeten sie ihr Engagement.
Sie gelangten deshalb an die BVE. Diese trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein, wie ein kürzlich veröffentlichter Entscheid zeigt. Die Begründung: Zu einer Beschwerde seien nur diejenigen berechtigt, die vom Bauvorhaben betroffen sind. Die Beschwerdeführer wohnen jedoch über 110 Kilometer weit weg.
Ein Verein, der ebenfalls Beschwerde einreichte, könnte sich mittels einer Verbandsbeschwerde zwar auf das ideelle Interesse beziehen. Jedoch erfüllt er einige der Bedingungen dazu nicht. Beispielsweise besteht er noch keine 10 Jahre – er wurde erst im März 2018 gegründet.
Wie die Gemeinde auf ihrer Internetseite schreibt, ziehen die Beschwerdeführer den Entscheid nicht weiter. Der Fällung der Linde steht damit nichts mehr im Weg. Die Gemeinde will die Arbeiten im kommenden Frühling ausführen.
Korrigendum Berner Zeitung BZ vom 31.10.2018: "Michel Brunner war nicht beteiligt" - Im Artikel zum Ende der Linde in Niederhünigen schrieben wir versehentlich, dass sich Naturschützer für den Erhalt des alten Baumes starkgemacht hätten, unter ihnen der Baumexperte Michel Brunner. Dieser legt nun Wert auf die Feststellung, dass weder er noch das von ihm initiierte Projekt Pro Arbore etwas mit der Beschwerde zu tun hatten, die die Fällung vor der kantonalen Baudirektion zu verhindern versuchte. Vielmehr habe er der Gemeinde die Bedeutung dieses einmaligen Zeitzeugen nahegelegt. skk
Erstellt:
24.10.2018
Geändert: 31.10.2018
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