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OPR Grosshöchstetten: Gemeinderat macht Anpassungen

Grosshöchstetten hat nach der zweiten Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision noch einmal Änderungen vorgenommen. Neu soll nur noch an der Viehmarktstrasse höher gebaut werden können.

Höher wird es an der Niesenstrasse nicht. (Bild: Archiv BERN-OST)

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision konnte die Bevölkerung Ende des vergangenen Jahres an einer zweiten Mitwirkung teilnehmen. Wie der Gemeinderat in einer Medienmitteilung schreibt, hat er die Ergebnisse dieser Mitwirkung nun ausgewertet.

 

Bei der zweiten Mitwirkung standen insbesondere zwei Aufzonungen von der Wohnzone W2 in eine W3 einerseits an der Niesenstrasse und anderseits an der Viehmarktstrasse zur Diskussion. Aufzonung bedeutet hier, dass in einem Wohngebiet um einen Stock höher gebaut werden darf.

 

Keine Aufzonung an der Niesenstrasse

Gestützt auf die Eingaben der zweiten Mitwirkung verzichtet die Gemeinde nun auf die geplante Aufzonung an der Niesenstrasse. Eine solche sei mehrheitlich nicht erwünscht, schreibt der Gemeinderat.

 

Weiter stand die Aufhebung des Flachdachverbots im Ortsteil Schlosswil zur Diskussion. Dieses wird nun wie in der Mitwirkung beschrieben aufgenommen. Neu sind im ganzen Gemeindegebiet - ausser in der Wohnzone W2 Hang – Flachdachbauten zulässig. Zudem wird die minimale Dachneigung im Baureglement gestrichen, um mehr Handlungsspielraum bei der Dachgestaltung zu ermöglichen. Weil Schlosswil aber im Ortsbildschutzgebiet liegt, muss bei Bauprojekten der Nachweis zur sogenannten Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild erbracht werden.

 

In einem nächsten Schritt werden die Unterlagen zur Vorprüfung eingereicht. Parallel dazu läuft bereits das Vorprüfungsverfahren beim Kanton mit den Ergebnissen aus der ersten Mitwirkung.


Autor:in
pd, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 19.05.2024
Geändert: 19.05.2024
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