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Oberdiessbach - Jetzt ist auch baurechtliche Grundordnung fusioniert
Auch wenn die Rechnung «unspektakulär» ist: Der Gemeinderat ist zufrieden – trotz kleinem Defizit. Die Revision der Ortsplanung wurde ohne Gegenstimme angenommen. Offen ist, ob der Kanton die Bemessung des Gewässerraums für die Chise oberhalb des Dorfes gutheisst.
Gemeindepräsident Niklaus Hadorn (SVP) konnte am Montagabend bei seiner ersten Gemeindeversammlung als Präsident gute Nachrichten aus finanzieller Sicht überbringen: Bei einem Umsatz von 21,3 Millionen Franken schliesst die Rechnung 2017 im Gesamthaushalt zwar mit einem Aufwandüberschuss von 197 100 Franken ab (wir berichteten), mit Blick auf das budgetierte Defizit von 362 000 Franken war aber nicht nur Hadorn zufrieden mit dem Ergebnis. Verglichen mit dem letztjährigen «Riesengewinn» sei die vorliegende Rechnung «relativ unspektakulär», sagte Gemeinderat und Finanzvorsteher Roger Wisler (FDP). Die Besserstellung von 164 900 Franken sei vor allem in «etwas höheren» Steuereinnahmen begründet sowie im tieferen Nettoaufwand für die Sekstufe 1 und in tieferen Beiträgen an den kantonalen Lastenausgleich. Der allgemeine, mit Steuern finanzierte, Haushalt schliesst mit einem Defizit von 180 100 Franken ab. Budgetiert war hier ein Fehlbetrag von 353 100 Franken. Der Bilanzüberschuss des allgemeinen Haushaltes – das Eigenkapital der Gemeinde – beträgt nach Verbuchung des Jahresergebnisses noch 8,1 Millionen Franken oder 19 Steuerzehntel.
Weniger investiert
Wie in anderen Gemeinden der Region wurde auch in Oberdiessbach im Jahr 2017 weniger investiert als geplant. Die Investitionssumme beläuft sich auf 1,5 Millionen Franken, rund 670 000 Franken weniger als budgetiert. Dies als Folge nicht realisierter Tiefbauprojekte. Die 55 Stimmberechtigten genehmigten die Rechnung diskussionslos und einstimmig.
Grundordnung fusionieren
Nachdem Oberdiessbach 2010 mit Aeschlen und 2014 mit Bleiken fusioniert hatte, nahm der Gemeinderat bereits 2014 die Zusammenführung der drei baurechtlichen Grundordnungen zu einem Dokument an die Hand. Namentlich in Aeschlen waren die Dokumente noch nicht digital vorhanden. Doch der Prozess gestaltete sich aufwendiger als gedacht, wie Gemeindepräsident Niklaus Hadorn am Montag sagte, nicht zuletzt, weil der Kanton nach einer ersten Vorprüfung eine zweite Runde forderte. «Mit Blick auf die Planbeständigkeit beharrte der Kanton darauf, dass grundsätzlich keine materiellen Veränderungen vorgenommen werden dürfen», sagte Ortsplaner Res Wyss. So kommt es, dass die Revision der baurechtlichen Grundordnung in Oberdiessbach primär formale Änderungen mit sich bringt.
Konflikt mit dem Kanton?
Einzige materielle Änderung ist die Bemessung des Gewässerraums entlang der Bäche auf dem Gemeindegebiet. «Auch wenn es überraschend sein mag: Wir brauchen künftig entlang der Fliessgewässer weniger Platz als bisher», sagte Res Wyss. Einzig oberhalb des Dorfes verlangte der Kanton in der Vorprüfung einen Gewässerraum von 36 Metern – je 18 Meter links und rechts der Bachmitte. Südlich des Dorfes indes ist ein Korridor von 22 Metern Breite vorgesehen. «In unseren Augen macht es keinen Sinn, oberhalb und unterhalb des Dorfes zwei verschieden breite Gewässerräume auszuscheiden», sagte Wyss und verwies auf die Einsprachen gegen die Bemessung des Gewässerraums oberhalb des Dorfes. Der Gemeinderat beantragte der Versammlung, auch oberhalb des Dorfes an der Chise 22 Meter Gewässerraum auszuscheiden.
«Der Hochwasser-Kanton hat seine Zustimmung signalisiert, ich glaube, wir können das wagen und davon ausgehen, dass die andern zuständigen Ämter auch zustimmen», sagte Gemeindepräsident Niklaus Hadorn. Die Versammlung folgte seiner Empfehlung diskussionslos und genehmigte den Zonenplan und das Baureglement. Damit sind auch die noch hängigen Einsprachen erledigt; die Ortsplanung geht jetzt zum Kanton zur Genehmigung.
Erstellt:
20.06.2018
Geändert: 20.06.2018
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