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Oberdiessbach - Bau gestartet, Hickhack geht weiter

Quelle
Berner Zeitung BZ

Am Kirchbühl in Oberdiessbach sind die Baumaschinen aufgefahren. Weil aber kurz zuvor noch ein Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung publiziert wurde, geht das juristische Hickhack jetzt wieder von vorne los.

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Das Bauprojekt im Gebiet Kirchbühl sieht den Neubau von 30 Wohneinheiten vor. (Bild: Patric Spahni / Archivbild)

«Die Feller Wyler Bau AG hat Ende Januar im Gebiet Kirchbühl mit den Bauarbeiten für die bewilligte Überbauung begonnen.» Das schreibt die Gemeinde Oberdiessbach in einer Mitteilung. Selbst bei einem Projekt mit einer solch langwierigen Vorgeschichte, wie die Überbauung Kirchbühl sie hat, wäre der Baustart indes noch kaum eine Meldung wert. Grund für die Mitteilung aus der Gemeindeverwaltung ist vielmehr die Tatsache, dass das juristische Hickhack, das mit dem rechtskräftig werden der Baubewilligung Anfang 2015 beendet geglaubt war, jetzt wieder von vorne losgeht.

Gesuch um Verlängerung

Die Bauherrschaft hatte vor dem Baustart ein Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung eingereicht. Gegen dieses Vorhaben ist gemäss der Mitteilung der ­Gemeinde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland fristgerecht Einsprache erhoben worden. «Das Verlängerungsgesuch wurde daraufhin von der Bauherrschaft aber wieder zurückgezogen, da die Arbeiten innerhalb der gültigen Baubewilligungsfrist begonnen werden konnten», schreibt die Gemeinde weiter – und stellt fest: «Die Einsprache wurde somit hinfällig.»

Antrag für Baustopp

Gleichzeitig mit der Einsprache beim Statthalteramt sei bei der Gemeinde «ein Antrag auf Erlass einer sofortigen Baueinstellungsverfügung eingegangen. «Nebst dem sofortigen Baustopp sei der Bauherrschaft zu verbieten, die nachbarlichen Grund­stücke zu betreten, darauf Bauarbeiten auszuführen sowie diese unrechtmässig in Anspruch zu nehmen», schreibt die Gemeinde Oberdiessbach.

Die Bauverwaltung hat in der Folge ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet und der Bauherrschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Gemeinde hat schliesslich dem Antrag der Gegnerschaft nicht stattgegeben. Die Bauarbeiten können weitergeführt werden. Die erlassene Verfügung ist mit Rechtsmitteln anfechtbar.

Lange Vorgeschichte

Das Projekt sieht den Neubau von 30 Wohneinheiten, verteilt auf 18 Terrassenwohnungen und sechs Doppeleinfamilienhäuser, vor. Seit 1992 rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Es wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert. Das aktuelle Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008.

In mehreren Verfahren musste zweimal das Bundesgericht entscheiden.


Autor:in
maz, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 22.02.2018
Geändert: 22.02.2018
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