Oberdiessbach - Einladung zur Gemeindeversammlung
Oberdiessbach
Montag, 11. Dezember 2017, 20 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
- Finanzplan 2018 – 22. Orientierung und Kenntnisnahme
- Budget 2018. Genehmigung
- Wahl der externen Revisionsstelle für die Legislatur 2018-21
- Personalreglement Oberdiessbach. Genehmigung Totalrevision
- Reglement über die Benützung öffentlicher Parkplätze. Genehmigung
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 11. Dezember 2017 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlungeingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 21. Dezember 2017 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft zur Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat
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Erstellt:
10.11.2017
Geändert: 10.11.2017
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