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Oberdiessbach - Garagist wegen Veruntreuung verurteilt

Ein Garagist aus Oberdiessbach hat einen Chevrolet eines Kunden weiterverkauft. Jahre später zeigte der Kunde den Garagisten an. Dieser wurde nun wegen Veruntreuung schuldig gesprochen.

Das Streitobjekt: Ein Chevy Camaro, Jahrgang 1972. Allerdings war das Fahrzeug in schlechtem Zustand. (Bild: unbekannt)
Die Garage VW-Bus-Klinik brannte komplett nieder. (Bild: Markus Wehner)

Am Freitag erschienen beide Beteiligten vor dem Regionalgericht Bern. Das Vergehen liegt schon eine Weile zurück. Kunde A. hatte seinen Chevrolet Camaro, Jahrgang 1972, dem Garagisten S. übergeben. Dieser sollte den Chevrolet wieder fahrtüchtig machen. Als der Chevy repariert war, holte Kunde A. das Auto nicht ab.

 

Im Jahr 2013 brannte die Garage von S. in Oberdiessbach nieder. Es war einer der grössten Brände in der Geschichte Oberdiessbachs (BERN-OST berichtete). Nach dem Brand verkaufte Garagist S. den Chevrolet für ein Trinkgeld weiter. Sieben Jahre später klagt Kunde A. gegen den Garagisten und erhält Recht.

 

Kunde bringt Chevy

Die Geschichte beginnt im Jahr 2008. Kunde A. beauftragt Garagist S. seinen Camaro wieder fahrfähig zu machen. S. muss den Camaro in seine Garage abschleppen. "Der Chevrolet stand 21 Jahre in einer Einstellhalle. Er war in einem schlechten Zustand, hatte Standschäden, Rost, nichts ging mehr." Kunde A. hatte es nicht eilig mit der Reparatur.

 

Es vergingen drei Jahre bis er sich bei Garagist S. meldete, um das Auto abzuholen. Kunde A. sagt er habe S. 800 Franken für die Reparatur bezahlt, aber das Auto nicht mitgenommen. Garagist S. sagt, er habe von ihm nie einen Rappen erhalten. Im Gerichtssaal sagt S. zur Richterin: "Wenn er bezahlt hat, soll er gefälligst die Quittung zeigen."

 

"Durch das Feuer habe ich alles verloren"

Die Aussagen gehen auseinander. Kunde A. sagt, er sei in der Garage in Oberdiessbach gewesen, S. bestätigt den Besuch, aber er habe kein Geld erhalten. Während zwei weiteren Jahren steht der Chevy Camaro weiter in der VW-Bus-Klinik in Oberdiessbach. Dann brennt an einem Freitag die gesamte Werkstatt bis auf die Grundmauern nieder. "Durch das Feuer habe ich alles verloren", sagt der Garagist, "es entstand ein Millionenschaden. Die Versicherung zahlte nichts."

 

Nach dem Brand sei er am Boden zerstört gewesen, habe nicht mehr gewusst wie weiter. Ein Händler habe ihm 300 Franken für den durch den Brand beschädigten Chevrolet gegeben. Damals habe er nicht daran gedacht, dass der noch A. gehörte. Der Garagist sagt: "Das war ein Fehler. Ich habe das nicht gecheckt. Ich war unter Druck, das Zeugs musste einfach weg."

 

Jahre später erfolgt Anzeige

Sieben Jahre nach dem Brand meldet sich der neue Besitzer des Chevrolets bei A. Dieser verlangt jetzt von S. eine Zahlung von 18'000 Franken für den verkauften Chevrolet. Da sich die beiden nicht einig werden, erstattet A. Anzeige gegen Garagist S.

 

Die Strafe

Im März 2021 verurteilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern S. per Strafbefehl wegen Veruntreuung. S. erhält eine Busse von 240 Franken (plus 500 Franken Verfahrenskosten) und eine bedingte Geldstrafe von 600 Franken. S. akzeptierte den Strafbefehl nicht, deshalb trafen sich die Parteien vor Gericht. Nach der Befragung rief die Richterin die beiden auf, sich in einem Vergleich zu einigen. Das klappte nicht. Darauf akzeptierte Garagist S. den Strafbefehl.

 

Kunde A. und sein Anwalt überlegen sich nun, ob sie das Geld für den Chevrolet auf dem Zivilweg erstreiten wollen.


Autor:in
Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch
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Erstellt: 18.09.2021
Geändert: 18.09.2021
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