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Oberdiessbach - Jetzt sagen die Richter, was am Kirchbühl geht
Jetzt beschäftigt sich das bernische Verwaltungsgericht mit der Überbauung Kirchbühl in Oberdiessbach. Die Einsprecher haben den Entscheid des Kantons angefochten.
Die geplante Überbauung des Kirchbühls in Oberdiessbach erhitzt die Gemüter weiter. Die Gemeinde hatte sie bewilligt. Der Regierungsstatthalter hatte sie bewilligt. Jetzt hat sie auch die kantonale Baudirektion bewilligt. Doch die Einsprecher denken offensichtlich nicht daran, klein beizugeben. «Sie haben den Entscheid des Kantons beim bernischen Verwaltungsgericht angefochten», sagt Gemeindeschreiber Oliver Zbinden. Damit wird es auch in nächster Zukunft nichts mit der geplanten Überbauung – das Vorhaben geht in sein 19. «Lebensjahr». Gemeindeschreiber Zbinden rechnet gar damit, dass auch mit einem Gerichtsentscheid das letzte Wort noch nicht gesprochen sein würde. «Je nach Entscheid rechnen wir damit, dass das Verfahren vor Bundesgericht weitergezogen wird.»
Land an bester Lage
1992 schied die Gemeinde Oberdiessbach die Parzelle an bester Lage im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht aus. Seither ruft das dort geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Die Anwohner wehrten sich anfangs gegen die Anzahl Bauten sowie den geringen Abstand dazwischen.
Am meisten Sorgen bereitete aber die verkehrstechnische Erschliessung des neuen Quartiers. Verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, wurden diskutiert. Doch keine der vorgeschlagenen Lösungen mochte die Anwohner zu überzeugen: im Jahr 2002 scheiterte die Gemeinde mit einer Überbauungsordnung (ÜO). Es folgten nebst Einsprachen juristische Gutachten und ein Verwaltungsgerichtsentscheid.
Projekt redimensioniert
Im Herbst 2008 wagte die Gemeinde Oberdiessbach einen neuen Anlauf: Sie nahm an der ÜO verschiedene Anpassungen vor und legte sie neu auf: Statt 40 Bauten sollen im neuen Quartier nur noch 30 entstehen. Und statt über den Grünmattweg soll die künftige Zufahrt neu über den Lärchenweg führen. Doch auch gegen das überarbeitete Projekt wehren sich die Einsprecher nun vehement.
Land an bester Lage
1992 schied die Gemeinde Oberdiessbach die Parzelle an bester Lage im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht aus. Seither ruft das dort geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Die Anwohner wehrten sich anfangs gegen die Anzahl Bauten sowie den geringen Abstand dazwischen.
Am meisten Sorgen bereitete aber die verkehrstechnische Erschliessung des neuen Quartiers. Verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, wurden diskutiert. Doch keine der vorgeschlagenen Lösungen mochte die Anwohner zu überzeugen: im Jahr 2002 scheiterte die Gemeinde mit einer Überbauungsordnung (ÜO). Es folgten nebst Einsprachen juristische Gutachten und ein Verwaltungsgerichtsentscheid.
Projekt redimensioniert
Im Herbst 2008 wagte die Gemeinde Oberdiessbach einen neuen Anlauf: Sie nahm an der ÜO verschiedene Anpassungen vor und legte sie neu auf: Statt 40 Bauten sollen im neuen Quartier nur noch 30 entstehen. Und statt über den Grünmattweg soll die künftige Zufahrt neu über den Lärchenweg führen. Doch auch gegen das überarbeitete Projekt wehren sich die Einsprecher nun vehement.
Autor:in
maz / Thuner Tagblatt
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Erstellt:
09.11.2010
Geändert: 09.11.2010
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