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Oberdiessbach - Kirchbühl wieder vor Gericht
Während am Kirchbühl weiter gebaut wird, wehren sich die Gegner weiter. Jetzt gehts vor Verwaltungsgericht.
Die Gegner der laufenden Bauarbeiten am Kirchbühl in Oberdiessbach lassen nicht locker: Sie haben den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern, wonach das Projekt rechtens sei, nicht akzeptiert und das Geschäft an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Das bestätigte die Gemeindeverwaltung von Oberdiessbach auf Anfrage. Die Gemeinde, der Bauherr und die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hatten bis diese Woche Zeit, je eine Stellungnahme zu verfassen. Gemäss Gemeindeschreiber Oliver Zbinden beantragt die Gemeinde Oberdiessbach die Abweisung der Beschwerde.
Die Gemeinde hatte im Februar verfügt, dass die angefangenen Bauarbeiten am Kirchbühl weitergeführt werden können. Die Gegner forderten einen Baustopp (wir berichteten), was die BVE mit ihrem Entscheid ablehnte. Sie hielt in ihrem Entscheid fest, «dass eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, die nötigen Entschädigungen geleistet worden sind und der Bau der Erschliessungsstrasse rechtskonform ist». Die Gemeinde habe «zu Recht» keine Baueinstellung verfügt. Die Beschwerde erweise sich damit insgesamt als unbegründet.
Seit 1992 rief das Projekt immer wieder Kritiker auf den Plan, die zweimal vor Bundesgericht unterlagen. Insgesamt entstehen am Kirchbühl achtzehn Terrassenwohnungen und sechs Doppeleinfamilienhäuser.
Erstellt:
19.07.2018
Geändert: 19.07.2018
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