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Überbauung Kirchbühl Oberdiessbach: Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt
Die höchste Instanz lehnt die Beschwerde der Überbauungsgegner in Oberdiessbach ab und bestätigt damit das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Bauarbeiten im Kirchbühl werden nach dem Verkauf der Baufelder weiterlaufen.
Damit dürfte das Thema nun endgültig vom Tisch sein. Wie die Gemeinde Oberdiessbach mitteilt, hat das Bundesgericht mit dem Urteil vom 19. Juni 2019 zum 3. Mal die Rechtmässigkeit der Überbauung Kirchbühl bestätigt. Die Beschwerdeführenden hatten verlangt, dass der Bau sofort einzustellen sei, und dass das Urteil der Vorinstanz wegen Rechtsfehler aufgehoben werden müsse.
Das Bundesgericht wies die Anträge als offensichtlich unbegründet ab und übertrug den Beschwerdeführern die Gerichtskosten. Die Bauherrschaft hat unterdessen das Areal fertig erschlossen und die Baufelder für die ersten fünf Wohneinheiten ausgehoben. Nach dem Verkauf werden die Bauarbeiten wieder aufgenommen.
Das Projekt sieht den Bau von achtzehn Terrassenwohnungen und sechs Doppeleinfamilienhäusern vor. Seit 1992 rief es immer wieder Kritiker auf den Plan, die schon zweimal vor Bundesgericht scheiterten.
Erstellt:
03.07.2019
Geändert: 03.07.2019
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