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Oberdiessbach: Regierungsstatthalterin entscheidet gegen Gemeinderat

Damit hat wohl kaum jemand gerechnet. Der Gemeinderat von Oberdiessbach wollte, dass an der Urne über Tempo 30 abgestimmt wird. Jetzt hat das Regierungsstatthalteramt die Barriere runtergelassen. Abgestimmt wird nicht an der Urne, sondern an der Gemeindeversammlung.

Schon im Mitte Juni kann das Stimmvolk in Oberdiessbach über Tempo 30 abstimmen. (Foto: Rolf Blaser)

Am 10. Juni wird es in Oberdiessbach eine heisse Gemeindeversammlung geben. Das Volk wird über Tempo 30 auf der Hauptstrasse und im Dorf abstimmen. Eigentlich wollte der Gemeinderat, dass das Volk an der Urne über die beiden Geschäfte abstimmt. Die Regierungsstatthalterin sieht das anders.

 

Der Ton war gehässig

«Der Ton an der letzten Gemeindeversammlung und an der Infoveranstaltung zu den Verkehrsprojekten war zum Teil sehr gehässig und eine sachliche Diskussion schwierig.» Damit begründete Gemeindepräsidentin Bettina Gerber (Die Mitte) Anfang März, warum sie sich für die Urnenabstimmung einsetzte. Und: «Wir erwarten dadurch eine höhere Stimmbeteiligung als bei einer Vorlage an der Gemeindeversammlung. Zudem können wir so sicherstellen, dass jeder seine Meinung frei äussern kann.»

 

Die Gemeinde stellte danach beim Regierungsstatthalteramt Antrag auf eine solche Urnenabstimmung, im Herbst hätte abgestimmt werden sollen. Daraus wird nichts. 

 

Bern sagt Nein

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat jetzt den Antrag für eine Urnenabstimmung abgelehnt. Gestützt auf das Abstimmungsreglement sei für dieses Sachgeschäft die Gemeindeversammlung zuständig, heisst es im Entscheid der Regierungsstatthalterin: Es sei kein hinreichender Grund vorhanden, der eine Ausnahme von dieser Bestimmung gestatte.

 

Abstimmung im Juni

Das Stimmvolk muss somit am 10. Juni an der Gemeindeversammlung über die beiden Verkehrsprojekte abstimmen. Einerseits wird die Bevölkerung über Tempo 30 in den Quartieren abstimmen. In einer zweiten Abstimmung werden die Stimmberechtigten zum kantonalen Projekt über die Sanierung der Ortsdurchfahrt abstimmen, allerdings lediglich konsultativ. «Sie entscheiden im Grundsatz über die Weiterverfolgung des Gemeindeprojekts zur Verkehrsberuhigung des Dorfkerns», so der Gemeinderat.

 

Konsultativ heisst, der Gemeinderat übernimmt

Konsultativ heisst, der Entscheid ist nicht bindend. Der Gemeinderat von Oberdiessbach wird die Haltung der Abstimmung übernehmen. Bei einem Ja wäre alles klar, Tempo 30 würde umgesetzt. Sagt das Stimmvolk hingegen Nein zu Tempo 30 auf der Hauptstrasse, gibt der Gemeinderat dies als Empfehlung an den Kanton weiter. Ob der Kanton, namentlich das Tiefbauamt, die Empfehlung übernimmt und umsetzt, liegt nicht in den Händen des Gemeinderats.

 

[i] Die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats wird am 15. Mai auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und an alle Haushalte verschickt.


Autor:in
Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch
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Erstellt: 26.04.2024
Geändert: 26.04.2024
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