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Chriseggle: Noch kein endgültiger Entscheid

In zweiter Instanz wurde der Überbauung Chriseggle der Abschlag erteilt. Die Bauherrschaft wird den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

der Plan für die Überbauung Chriseggle. (Bild: zvg)
Der Standort der geplanten Überbauung. (Bild: google maps)

Wie die Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch berichtet, geht die Überbauung Chriseggle in die nächste Runde. Auf der Bauparzelle sind sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 40 Wohneinheiten geplant. Gegen dieses Vorhaben hatten sich die Anwohner mit einer Einsprache gewehrt. Nachdem diese in erster Instanz vom Regierungsstatthalteramt abgelehnt wurde, gab die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) den Anwohnern in zweiter Instanz recht. Am 12. November erteilte sie den Bauabschlag. Der Haupteinwand gegen das Bauvorhaben ist, dass es nicht mit dem Ort- und Landschaftsbild vereinbar sei.

 

Nun wird die Bauherrschaft, die Steiner AG, den Entscheid der BVE ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Auch die Gemeinde Oberdiessbach stellt sich hinter das Bauvorhaben.


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pd/mb, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 28.12.2019
Geändert: 28.12.2019
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