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Rubigen - Die grüne Wiese im Zentrum soll bebaut werden

In Rubigen soll auf einem rund 10 000 Quadratmeter grossen Gebiet eine neue Wohnsiedlung entstehen. Auf der Wiese mit Obstbäumen hinter dem Bauernhaus an der Thunstrasse 30 sind vier Neubauten geplant. Derzeit liegen die Unterlagen zur entsprechenden Zone mit Planungspflicht (ZPP) D und zur Überbauungsordnung (UeO) "Obstgarten" zur Mitwirkung auf.

So soll es dereinst aussehen: Hinter dem Bauernhaus an der Thunstrasse (rechts hinter dem Baum) sollen zwei Gebäude mit Schrägdach und eine Einstellhalle (Einfahrt entlang dem Zaun) gebaut werden. (Bild: R + St Architekten AG)
Die Hostet bleibt: Ein Fussweg verbindet das Bauernhaus und die neuen Schrägdachbauten mit den neuen Zeilenbauten am unteren Ende des Geländes. (Bild: R+St Architekten AG)
Ansicht der beiden Zeilenbauten des Bausteins "Neubau". Im Hintergrund ersichtlich ist der Baustein "Gehöft". (Modellfoto: R+St Architekten AG)

Da sich auf dem Areal schützenswerte Objekte wie das Bauernhaus aus dem Jahr 1758, geschützte Linden, ein geschützter Bauerngarten und ein Spycher von 1727 befinden, forderte die kantonale Denkmalpflege ein qualitätssicherndes Verfahren für dessen Bebauung. Deshalb wurde über das Gebiet  eine Zone mit Planungspflicht ZPP gelegt.

 

Vier Neubauten geplant

Die ZPP "Obstgarten" umfasst neben der erwähnten Wiese auch den Bauernhof an der Thunstrasse selbst. Das bestehende Bauernhaus mit Kiesplatz und Bauerngarten soll durch zwei neue dreigeschossige Gebäude mit Schrägdächern zu einem Gehöft ergänzt werden, wie dem Erläuterungsbericht der Gemeinde und dem Schlussbericht des Referenzkonzept zu entnehmen ist. Der zentrale Kiesplatz ist als Spielfläche und Treffpunkt für die Bewohner*innen der Siedlung gedacht. Neben dem Garten sollen auch die Bäume entlang der Strasse bestehen bleiben.

 

Über einen Fussweg durch die Hostet soll man dereinst vom Gehöft zu zwei neuen, drei- und viergeschossigen Zeilenbauten gelangen. Zudem gibt es eine Einstellhalle mit Einfahrt an der Thunstrasse neben dem Bauerngarten und eine, welche über den Stöcklimattweg erschlossen wird.

 

Abstimmung Ende 2021

Die Erlasse der ZPP "Obstgarten" sowie der UeO "Obstgarten" erfolgen im ordentlichen Verfahren. "Die Beschlussfassung der ZPP unterliegt dem Stimmvolk. Die UeO wird, gestützt auf die rechtskräftige ZPP, vom Gemeinderat erlassen", so die Gemeinde. Nachdem aktuell bis am 7. Dezember die ZPP und die UeO zur Mitwirkung aufliegen, wird die baurechtliche Grundordnung zum Referenzkonzept nach weiteren Zwischenschritten Ende nächsten Jahres also zur Urnenabstimmung kommen. Die Gemeinde rechnet derzeit im Frühling 2022 mit der Genehmigung durch den Kanton.

 

[i] Ein Nachtrag: Planerin des Projekts ist die Ramseier + Stucki Architekten AG, welche auch Grundeigentümerin ist. Die Gemeinde Rubigen warim Zuge des qualitätssichernden Verfahrens in Arbeitsgruppen und Workshops involviert.


Autor:in
Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch
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Erstellt: 14.11.2020
Geändert: 26.10.2021
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