Ordentl. Kirchgemeindeversammlung
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.15 Uhr im Kirchgemeindehaus
(nach der Versammlung des Gemeindeverbandes für das Friedhofwesen Häutligen - Konolfingen – Niederhünigen)
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025
2. Heizungsersatz – Antrag Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 500'000.00
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Spiel- und Begegnungsplatz
2. Orientierungen
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 können vom 30. April bis 2. Juni 2026 im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus eingesehen werden. Diese Unterlagen sind ebenfalls nachfolgend unten auf dieser Homepage während des erwähnten Zeitraums publiziert.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss,- wenn es möglich war -, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger freundlich eingeladen.
Konolfingen, 30. April 2026
Der Kirchgemeinderat
Erstellt:
12.05.2026
Geändert: 12.05.2026
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