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Gegen den Willen: Münsingen liefert Zahl zur Ortsplanung nach
Wieviel maximale oberirdische Geschossfläche in einer Bauzone mit Planungspflicht möglich ist, möchte der Münsinger Gemeinderat nicht von vornherein als Zahlenwert festlegen. Die Zahl soll zuerst in einem sogenannten qualitätssichernden Verfahren ermittelt werden. Der Kanton sieht es anders.
Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Münsingen sind bereit für die Auflage. Doch es gibt einen Aufschub. Der Gemeinderat habe einen Punkt aus dem Gemeindebaureglement an die Planungskommission zurückgewiesen, gibt dieser bekannt.
Es geht um die maximal mögliche Nutzung in den Zonen mit Planungspflicht (ZPP): Mit der sogenannten oberirdischen Geschossflächenziffer (GFZo) wird in einer Zahl festgehalten, wieviele maximale Nutzung in einer ZPP möglich sein. "Wir wollten eigentlich in den ZPP die Obergrenze der Nutzung mit einem qualitätssichernden Verfahren festlegen", sagt Andreas Kägi, Gemeinderat Ressort Planung und Entwicklung. Damit solle zuerst die Qualität der Planung sichergestellt und daraus dann die Nutzungsziffer festgelegt werden. Nicht umgekehrt. Damit wolle der Gemeinderat einer der Hauptforderungen aus der Bevölkerung nach einer Innenentwicklung mit hoher Qualität entsprechen.
Der Planer versteht, der Rechtsdienst nicht
Nun hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) aber eine Zahl verlangt. "Der Planer des AGR hat für das Vorgehen der Gemeinde zwar Verständnis, nicht aber der Rechtsdienst dieses Amtes", sagt Kägi. Andere Gemeinden, welche ebenfalls inmitten einer Ortsplanungsrevision stünden, hätten dieselben Probleme.
Krieg oder Frieden
Die Gemeinde habe nun zwei Optionen gehabt: Entweder ihr Ding durchziehen und Gefahr laufen, dass das AGR bezüglich diesem Punkt das Baureglement nicht genehmigt. Dadurch wäre die Gemeinde wiederum gezwungen gewesen, dagegen Beschwerde zu führen. Dies mit ungewissem Ausgang und einer Verzögerung von zwei, drei Jahren. Oder die Zahl dem Frieden zuliebe trotzdem bestimmen. Dafür entschied sich der Gemeinderat nun. "Sonst wären auch Investor*innen und Grundbesitzer*innen über Jahre blockiert gewesen", sagt Kägi.
Die jetzt zu ermittelnde GFZo stelle innerhalb einer ZPP das obere Nutzungsmass dar. "In einem qualitätssichernden Verfahren kann der Wert nachher zwar tiefer jedoch nicht höher ausfallen", so Kägi.
Auflage ab Mitte April
Der Gemeinderat verlangt nun von der Planungskommission, dass sie diese GFZo sowie deren Realisierbarkeit in den ZPP überprüft, und ihm bis Ende März Bericht erstattet. Nach dem Entscheid des Gemeinderates soll dann die Auflage sämtlicher Dokumente Mitte April starten und sechs Wochen dauern.
Das Parlament wird die gesamte Ortsplanungsrevision in seiner Novembersitzung beraten.
Erstellt:
02.03.2021
Geändert: 02.03.2021
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