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Ortsplanungsrevision Worb: 25 Einsprachen, GGR entscheidet im Sommer

Gegen die Ortsplanungsrevision der Gemeinde  Worb sind innerhalb der Auflagefrist 25 Einsprachen eingegangen. Eine davon verlangt eine Weilerzone in Wattenwil. Bisher war der Kanton dagegen, die Situation im Bauerndörfchen ändert sich aber immer wieder.

Die revidierte Ortsplanung soll die Entwicklung und Verdichtung gegen innen fördern. (Bild: Worb.ch)

Insgesamt gingen gegen die Ortsplanungsrevision(OPR) der Gemeinde Worb 25 Einsprachen ein. Davon seien sieben sicher unbestritten, sagt Gemeindepräsident Niklaus Gfeller."Dabei handelt es sich um Missverständnisse, Fehleroder um Einzonungen, die von den Grundeigentümern widerrufen worden sind."

 

Sieben Einsprachen betreffen laut Gfeller Landschaftsschutz- und Schongebiete, zehn weitere sind von Grundeigentümern, die für die eigene Parzelle etwas besseres herausholen wollen. "Da geht es um Partikularinteressen, was aber auch absolut legitim ist."

 

Gemeinderat möchte weiterhin eine Weilerzone in Wattenwil

Die letzte Einsprache fordert die Schaffung einer Weilerzone in Wattenwil. Heute liegt das Dörfchen in der Landwirtschaftszone, was der Umnutzung und dem Umbau von Bauernhäusern enge Grenzen setzt. Der Kanton hat sich bisher gegen eine Weilerzone in Wattenwil ausgesprochen, da die Bedingungen nicht gegeben seien. Konkret müssten dafür mindestens fünf ganzjährig bewohnte Gebäude nicht oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzt sein.

 

Auch der Gemeinderat steht hinter dem Wunsch. "Es wäre das Richtige für Wattenwil", sagt Gfeller. Man werde an dem Thema dranbleiben. "Man muss die Situation ganz genau anschauen, da sie sich ja auch immer wieder verändert." So würde z.B. einer der Landwirte seit Kurzem sein Gebäude nicht mehr für den Betrieb nutzen.

 

GGR soll im Sommer entscheiden

Als Nächstes nimmt die Planungskommission Stellung zu den Einsprachen, anschliessend nimmt der Gemeinderat die Einspracheverhandlungen auf. Nach der Bereinigung der Einsprachen geht die OPR voraussichtlich im Sommer zur Genehmigung in den Grossen Gemeinderat und, nach Ablauf der Referendumsfrist, schliesslich an den Kanton. Ausser, die Einspracheverhandlungen machen gröbere Änderungen nötig. In diesem Fall müsste die OPR eine Extrarunde einlegen und erneut öffentlich aufgelegt werden.


Autor:in
Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch
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Erstellt: 13.02.2019
Geändert: 25.02.2019
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