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Prozess: Lebenslang für Doppelmord von Utzigen
Thomas K. wird nicht verwahrt, weil eine hohe Rückfallgefahr nicht belegt sei.
Ein 30-jähriger Transportunternehmer aus dem Kanton Bern ist laut Berner Zeitung BZ vom Bezirksgericht Bülach ZH wegen zweifachen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf die Anordnung einer Vewahrung verzichteten die Richter.
Seine 29-jährige Ehefrau sowie ein 36-jähriger Garagist aus dem Kanton Solothurn wurden unter anderem wegen Gehilfenschaft zu Mord mit elf und dreizehn Jahren bestraft. Eine direkte Beteiligung an einem der Morde oder eine Mittäterschaft könne ihnen nicht nachgewiesen werden.
Getötet, um in den Besitz eines Lastwagens zu kommen
Die beiden Tötungsdelikte im Februar und im Juni 2016 hatten aufgrund ihrer Grausamkeit für Aufmerksamkeit und Abscheu gesorgt. Bloss um in den Besitz eines Lastwagens für den Weiterverkauf zu kommen, hatte der Haupttäter einem 36-jährigen Mann aus dem Zürcher Unterland die Atemwege mit Klebeband verschlossen. Wenige Monate zuvor hatte auch ein 25-jähriger Serbe auf dieselbe Weise bei vollem Bewusstsein qualvoll ersticken müssen. Seine Leiche wurde in einem Erdloch in Utzigen entsorgt. Das Bezirksgericht Bülach nannte die Morde «unverständlich, nicht nachvollziehbar, unergründlich».
Auf eine Verwahrung des Haupttäters verzichteten die Richter gemäss Berner Zeitung BZ aber. Die vom Bundes gericht verlangte «hohe Rückfallwahrscheinlichkeit» sei «nicht belegt». Der öffentlichen Sicherheit sei aber durch die lebenslange Freiheitsstrafe Rechnung getragen.
Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
Erstellt:
14.12.2019
Geändert: 14.12.2019
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